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EFD: Neue Finanzordnung geht ans Parlament

Bern (ots)

09. Dez 2002 (EFD) Der Bundesrat hat heute die
Botschaft zum Entwurf einer neuen Finanzordnung (NFO) verabschiedet. 
Die NFO soll die Haupteinnahmequellen des Bundes sichern, die 
Bundesverfassung nachführen und das Steuersystem vereinfachen. Die 
Vorlage beinhaltet insbesondre die Aufhebung der Befristung der 
direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer sowie die Streichung 
des Sondersatzes im Tourismusbereich. Der Bundesrat vertritt die 
Meinung, dass es sich beim Sondersatz für Beherbergungsleistungen um 
eine strukturpolitisch motivierte Finanzhilfe handelt, die als 
solche nicht in das Steuersystem gehört. Die NFO-Vorlage kommt 
voraussichtlich im Jahre 2004 vor das Volk.
Die Kompetenz des Bundes zur Erhebung der direkten Bundessteuer 
(dBSt) und der Mehrwertsteuer (MWST) ist bis Ende 2006 befristet. Um 
die Bundesfinanzen auf eine neue Verfassungsgrundlage zu stellen, 
hat der Bundesrat gestützt auf die Vernehmlassungsergebnisse eine 
Botschaft für eine Neue Finanzordnung (NFO) ausgearbeitet und diese 
heute verabschiedet.
Wie der Bundesrat in dieser Botschaft unter anderem ausführt, sollen 
die Höchstsätze weiterhin in der Verfassung verankert und der 
Höchstsatz auf dem Reinertrag für juristische Personen an den 
geltenden Satz von 8,5 Prozent angepasst werden. Die Befristung der 
Bundeskompetenz zur Erhebung der dBSt und der MWST soll aufgehoben 
werden, da diese beiden Steuern gegenwärtig rund 60 Prozent aller 
Bundeseinnahmen ausmachen und für die staatliche Aufgabenerfüllung 
unverzichtbar sind.
Um das Steuersystem zu vereinfachen und transparenter zu gestalten, 
schlägt die Landesregierung ausserdem vor, bei der MWST nur noch 
einen Normalsatz und einen reduzierten Satz anzuwenden. Ende 2006 
soll der Sondersatz für Beherbergungsleistungen ganz abgeschafft 
werden. Der Bundesrat erachtet den Sondersatz als eine 
strukturpolitisch motivierte Finanzhilfe, die als solche nicht ins 
Steuersystem gehört. Das vom Bundesrat kürzlich verabschiedete 
Massnahmenpaket zur Tourismusförderung, das den betroffenen Regionen 
erlauben soll, Strukturanpassungen vorzunehmen und die Qualität des 
Angebots zu verbessern, gibt den Tourismusregionen ausreichend Zeit, 
sich den Herausforderungen zu stellen. Gestützt darauf und 
angesichts der internationalen Konjunkturschwäche tritt der 
Bundesrat für die Verlängerung des Sondersatzes bis Ende 2006 - 
statt wie ursprünglich vorgesehen bis Ende 2003 - ein. Eine weitere 
Fristerstreckung soll jedoch nicht mehr möglich sein.
Die neue Finanzordnung stellt eine schlanke Vorlage dar. Das liegt 
im Wesentlichen am Nein von Volk und Ständen zum Verfassungsartikel 
zu einer Energielenkungsabgabe vom September 2000. Nach jenem 
Abstimmungsergebnis hält es der Bundesrat nicht für opportun, zum 
gegenwärtigen Zeitpunkt erneut eine Finanzordnung mit fiskalischen 
Anreizen zur Ressourcenschonung vorzulegen.
Da es sich bei der neuen Finanzordnung um Verfassungsänderungen 
handelt, kommt die Vorlage voraussichtlich 2004 vor das Volk.
Auskunft: Peter Saurer, Eidgenössische Finanzverwaltung, Tel. 031 
322 60 09. Andreas Pfammatter, Eidgenössische Finanzverwaltung, Tel. 
031 322 60 54
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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CH-3003 Bern
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