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EFD: Bundesrat setzt Projektorganisation für NFA-Folgearbeiten ein

Bern (ots)

09. Dez 2002 (EFD) Eine aus Vertreterinnen und
Vertretern von Bund und Kantonen paritätisch zusammengesetzte 
Projektorganisation soll sich mit dem weiteren Vorgehen zur 
Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben (NFA) befassen. 
Sie ist heute vom Bundesrat eingesetzt worden, insbesondere im 
Hinblick auf die umfangreichen Gesetzgebungsarbeiten, welche infolge 
der Verfassungsänderungen gemäss erster NFA-Botschaft notwendig sein 
werden. Seitens der Kantone übernimmt wiederum die Konferenz der 
Kantonsregierungen (KdK) die Federführung. Städte und Gemeinden sind 
in der Projektorganisation sowohl auf technischer als auch 
politischer Ebene vertreten. Der Bundesrat hat die 
Projektorganisation beauftragt, ihm bis 2004 einen 
Vernehmlassungsbericht vorzulegen.
Die Beratungen zu den Verfassungsmodifikationen und zum Bundesgesetz 
über den Finanzausgleich (erste NFA-Botschaft) werden zur Zeit in 
der nationalrätlichen NFA-Kommission durchgeführt, nachdem der 
Ständerat die Vorlage in der Herbstsession ohne Gegenstimmen 
verabschiedet hat. Aus heutiger Sicht kann damit gerechnet werden, 
dass die parlamentarischen Beratungen zur ersten Botschaft bis 2003 
abgeschlossen sein dürften. Die obligatorische Volksabstimmung 
dürfte voraussichtlich im ersten Halbjahr 2004 stattfinden.
Um einen möglichst nahtlosen Übergang zwischen der ersten und 
zweiten NFA-Botschaft zu gewährleisten, sind Bund und Kantone 
übereingekommen, die Arbeiten zu den Ausführungsbestimmungen (zweite 
Botschaft) bereits im kommenden Jahr in Angriff zu nehmen. Die damit 
verbundenen Problemfelder sind zum Teil komplexer Natur und 
betreffen rund zwei Dutzend Bundesgesetze, was einen frühzeitigen 
Start der Gesetzgebungsarbeiten unumgänglich macht. Der 
Vernehmlassungsbericht muss dem Bundesrat bis 2004 vorgelegt werden. 
Der Bundesrat hat das EFD ferner beauftragt, ihm nach der Auswertung 
der Vernehmlassung (2. Jahreshälfte 2004) einen Zeitplan im Hinblick 
auf die zweite Botschaft vorzulegen. Ziel ist, dass die 
parlamentarischen Beratungen zu den Ausführungsbestimmungen im 
Verlaufe des Jahres 2005 in Angriff genommen werden können.
Die Projektorganisation umfasst ein politisches Steuerungsorgan, in 
welchem unter dem Vorsitz von Bundespräsident Kaspar Villiger die 
Kantone mit drei Vertreter/innen paritätisch Einsitz nehmen. Das 
Politische Steuerungsorgan hat namentlich die Aufgabe, die 
Schlussberichte der Projektgruppen, den Vernehmlassungsbericht sowie 
den Botschaftsentwurf zu Handen des Bundesrates zu verabschieden. 
Das sogenannte Leitorgan unter dem Vorsitz des Direktors EFV wird 
dem Politischen Steuerungsorgan Antrag stellen zu den Berichten der 
Projektgruppen, zum Entwurf des Vernehmlassungsberichts und der 
Botschaft und dabei eine erste politische Beurteilung vornehmen. Die 
eigentlichen Gesetzgebungsarbeiten erfolgen in technischen 
Projektgruppen.
Parallel zu diesen Arbeiten wird die KdK die notwendigen 
Folgearbeiten in den Kantonen forcieren. Dabei geht es namentlich 
darum, unmittelbar nach den Schlussabstimmungen im eidg. Parlament 
zur ersten Botschaft (2003) den Ratifizierungsprozess zur 
interkantonalen Rahmenvereinbarung in die Wege zu leiten sowie die 
Weiterentwicklung der interkantonalen Zusammenarbeit generell 
voranzutreiben. Ziel ist, dass die Kantone bis zur Inkraftsetzung 
der gesamten NFA-Vorlage (aus heutiger Sicht nicht vor 2007) ihre 
Vorarbeiten soweit abgeschlossen haben, dass die NFA integral in 
Kraft gesetzt werden kann.
Meilensteine und Zeithorizont im Überblick
Abschluss der parlamentarischen Beratungen zur ersten NFA-Botschaft 
(Verfassungsnormen und Bundesgesetz über den Finanzausgleich)
 Sommer/Herbstsession 2003
Obligatorisches Referendum zu den NFA-Verfassungsnormen (1. 
Botschaft)
 Erste Jahreshälfte 2004
Ab 2003: Beginn der Gesetzgebungsarbeiten infolge 
Verfassungsänderungen und Ausarbeitung des Vernehmlassungsberichts
 2004
Auswertung der Vernehmlassung und Antrag zum weiteren Vorgehen
 2. Jahreshälfte 2004
Ausarbeitung und Verabschiedung der 2. Botschaft und Beginn der 
parlamentarischen Beratungen 
 Im Verlaufe des Jahres 2005
Integrale Inkraftsetzung der NFA-Reform
 Nicht vor 2007
Auskunft:
Gérard Wettstein (Bund): Tel. 031.322.97.61
Walter Moser (Kantone): Tel. 031.322.38.24
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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CH-3003 Bern
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