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EFD: Revision der Bankenverordnung: Vernehmlassungsergebnisse und weiteres Vorgehen

Bern (ots)

17. Jan 2003 (EFD) Das Eidgenössische
Finanzdepartement (EFD) bereitet im Auftrag des Bundesrates eine 
Revision von Artikel 3a der Bankenverordnung vor. Die Revision 
betrifft erstens die vorgeschlagene Abschaffung der 
Betriebssparkassen und zweitens eine Erleichterung der 
Mittelbeschaffung für nicht im Finanzbereich tätige Vereine, 
Stiftungen und Genossenschaften. In Kenntnis der heute 
veröffentlichten Vernehmlassungsergebnisse hat das EFD weiter ein 
Expertengutachten zu den Auswirkungen einer Abschaffung der 
Betriebssparkassen in Auftrag gegeben.
Die vorgeschlagene Abschaffung der Betriebssparkassen steht im 
Zusammenhang mit dem Swissair-Debakel, das die Notwendigkeit einer 
Überprüfung der heutigen Regelung aufgezeigt hat. Die Einlegerinnen 
und Einleger bei Betriebssparkassen verfügen im Falle des Konkurses 
bzw. der Nachlassstundung lediglich über eine Drittklassforderung. 
Zudem unterstehen diese Kassen nicht der Aufsicht der 
Eidgenössischen Bankenkommission. Diese unbefriedigende Situation 
hat zu zwei parlamentarischen Vorstössen geführt, welche die 
Überprüfung des rechtlichen Status der Betriebssparkassen (Art. 3a 
Abs. 4 Bst. e Bankenverordnung) fordern.
Das vom EFD zu dieser Frage durchgeführte Vernehmlassungsverfahren 
hat ergeben, dass die Abschaffung der Betriebssparkassen von den 
meisten Kantonen, allen politischen Parteien sowie dem 
Schweizerischen Gewerkschaftsbund und der Schweizerischen 
Bankiervereinigung befürwortet wird. Hingegen lehnen diejenigen 
Unternehmen, die selber Betriebssparkassen führen, den Vorschlag ab. 
Sie weisen zur Begründung auf die aus Mitarbeiter- und 
Unternehmersicht vorhandenen Vorteile der Betriebssparkassen sowie 
auf die kapitalmarktbedingten Schwierigkeiten einer notwendigen 
Umschuldung hin und schlagen andere Massnahmen zur Minderung des 
Verlustrisikos bzw. der Verbesserung des Einlegerschutzes vor.
Das Teilprojekt Betriebssparkassen ist sehr komplex, da es nicht 
zuletzt verschiedene volkswirtschaftliche Fragen aufwirft. Zurzeit 
sind die Daten über die existierenden Betriebssparkassen noch 
unvollständig. Zur Komplettierung der Daten und zur Beantwortung der 
ökonomisch relevanten Fragen hat das EFD ein externes Gutachten in 
Auftrag gegeben; gestützt darauf soll dann der Entscheid über das 
Revisionsvorhaben gefällt werden.
Die zweite Änderung, welche die Eidgenössische Bankenkommission 
beantragt (Art. 3a Abs. 4 Bst. d Bankenverordnung), soll Vereinen, 
Stiftungen und Genossenschaften, welche nicht im Finanzbereich tätig 
sind, die Finanzierung ihrer Vorhaben erleichtern. Die heutige 
Regelung benachteiligt Vereine und Stiftungen gegenüber 
Genossenschaften. Bezüglich Genossenschaften besteht der Grundsatz, 
dass Einlagen von Genossenschaftern dann keine Publikumseinlagen 
sind, wenn die Genossenschaft in keiner Weise im Finanzbereich tätig 
ist. Die vorgeschlagene Revision soll Vereine, Stiftungen und 
Genossenschaften in diesem Bereich gleichstellen. Gemäss revidiertem 
Text sind Einlagen von beliebigen Einlegern - also etwa nicht nur 
von Vereinsmitgliedern oder Genossenschaftern - bei allen drei 
Organisationsformen keine Publikumseinlagen, solange die 
Organisationen einen ideellen Zweck oder die gemeinsame Selbsthilfe 
verfolgen und in keiner Weise im Finanzbereich tätig sind.
Im Vernehmlassungsverfahren wurde dieser Änderungsvorschlag weit 
überwiegend begrüsst. Jedoch liessen sich in Bezug auf die 
Kontrollierbarkeit der neuen Regelung diverse kritische Stimmen 
vernehmen. Sie schlagen Massnahmen vor, um sicherzustellen, dass die 
Einlagen nicht gewinnorientiert angelegt werden.
Auskunft: Barbara Schaerer, Eidg. Finanzdepartement, Tel. 031 322 60 
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Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
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CH-3003 Bern
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