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EFD: Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung: Weisungen aktualisiert

Bern (ots)

22. Jan 2003 (EFD) Durch die Anpassung der Weisungen
zur Förderung der Mehrsprachigkeit an die Ziele der aktuellen 
Personalpolitik des Bundes bekräftigt der Bundesrat seinen Willen, 
dieses wichtige personalpolitische Ziel auch in Zukunft zu 
verfolgen.
Das seit dem 1. Januar 2002 geltende Bundespersonalgesetz BPG macht 
die Anpassung der Weisungen des Bundesrats zur Förderung der 
Mehrsprachigkeit in der allgemeinen Bundesverwaltung vom 19. Februar 
1997 nötig. Das BPG verlangt vom Arbeitgeber, zur Förderung der 
Mehrsprachigkeit sowie zur angemessenen Vertretung der 
Sprachgemeinschaften und zu deren Verständigung untereinander 
geeignete Massnahmen zu treffen. Der Bundesrat setzt die 
aktualisierten Weisungen per 1. März 2003 in Kraft.
Bei der Förderung der Mehrsprachigkeit und der Verständigung der 
Sprachgruppen untereinander braucht es auch künftig gemeinsame 
Anstrengungen aller Beteiligten. Angestrebt wird nach wie vor eine 
der schweizerischen Wohnbevölkerung entsprechende Vertretung der 
Amtssprachen auf allen Stufen der Bundesverwaltung.
Zur Umsetzung der Weisungen erstellen die Departemente zusammen mit 
ihren Verwaltungseinheiten auf ihre spezifischen Bedürfnisse 
zugeschnittene Massnahmekataloge. Zu den daraus jährlich 
festzusetzenden Schwerpunkten dürfte namentlich die angemessene 
Vertretung der Amtssprachen bei den Führungskräften gehören.
Ein Controlling auf allen Verwaltungsstufen sowie eine periodische 
Berichterstattung an den Bundesrat garantieren, dass der Fortschritt 
bei der Zielerreichung gemessen wird und entsprechende 
Lenkungsmassnahmen ergriffen werden.
Auskunft: Monique Gudet, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 70 27
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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CH-3003 Bern
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