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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Expertenbericht und Gesetzesentwurf zur Behördenorganisation und zu den Aufsichtsinstrumenten noch diesen Sommer

Bern (ots)

17. Feb 2003 (EFD) Der Bundesrat hat am 30. November
2001 eine Expertenkommission unter der Leitung von Prof. Ulrich 
Zimmerli für die gesetzgeberischen Folgearbeiten zum Schlussbericht 
der Expertengruppe Finanzmarkaufsicht (Bericht Zufferey) eingesetzt. 
Sie wurde beauftragt, einen Vorschlag für eine integrierte 
Finanzmarktaufsicht auszuarbeiten. Die Expertenkommission schlägt 
vor, in einem ersten Schritt die Eidg. Bankenkommission (EBK) und 
das Bundesamt für Privatversicherung (BPV) als neue Finanzmarkt- 
Aufsichtsbehörde mit eigener Rechtspersönlichkeit einzusetzen. Bis 
im Sommer 2003 will sie dem EFD den Entwurf eines Bundesgesetzes und 
den Expertenbericht vorlegen.
Die "Expertenkommission Zimmerli" hat in einem ersten 
Zwischenschritt die Bestimmungen über die Organisation der "Eidg. 
Finanzmarktaufsicht (FINMA)" verabschiedet. Diese soll als 
öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit 
ausgestaltet werden. In dieser neuen Behörde sollen vorerst die 
Eidgenössische Bankenkommission und das Bundesamt für 
Privatversicherungen organisatorisch zusammengeführt werden.
Organisation und Aufsichtsinstrumente aufeinander abgestimmt
Die "Expertenkommission Zimmerli" hat ihre Arbeiten zum 
Organisationsteil weitgehend abgeschlossen. Die FINMA soll nach den 
Vorstellungen der Expertenkommission ein strategisches und ein 
operatives Organ erhalten: Der Aufsichtsrat wird sich vornehmlich 
mit der Strategie der integrierten Finanzmarktaufsicht 
auseinandersetzen und die Geschäftsleitung in Grundsatzfragen 
beraten. Der Geschäftsleitung obliegt der Vollzug der Aufsicht. Das 
Personal soll gemäss den Vorstellungen der Expertenkommission ein 
eigenes, vom Bundesrat erlassenes Personalstatut erhalten.
Es stellte sich die Frage nach einer zeitlich vorgezogenen Vorlage 
eines reinen Organisationsgesetzes. Die Kommission will davon 
absehen, weil für den effizienten Einsatz einer neuen integrierten 
Finanzmarktaufsichtsbehörde nebst dem Organisationsmodell 
gleichzeitig ein vereinheitlichtes Aufsichtsinstrumentarium (z. B. 
für die Durchführung von Revisionen) vorliegen muss. Da die 
Expertenkommission in diesem Bereich mit ihren Arbeiten ebenfalls 
schon weit fortgeschritten ist, hat sie beschlossen, im Sommer 2003 
ein einziges Konzept sowohl zur Neuorganisation als auch zum 
Aufsichtsinstrumentarium vorzulegen und dem Bundesrat ein Vorgehen 
vorzuschlagen, das die Verbindung beider Komponenten gewährleistet. 
Der Vorsteher des EFD hat diesem Ansatz zugestimmt.
Der Aufwand der Aufsichtsbehörde soll durch Aufsichtsabgaben und 
Gebühren gedeckt werden. Die Oberaufsicht wird durch die 
Bundesversammlung gewährleistet. Die Behörde soll jedoch 
weisungsungebunden sein. Damit wird die Unabhängigkeit der FINMA 
sichergestellt.
Abgeschlossene und künftige Arbeiten der Expertenkommission Zimmerli
Der Vorsteher des EFD hat ferner zur Kenntnis genommen, dass die 
Expertenkommission Zimmerli im Rahmen der federführend vom Eidg. 
Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) vorbereiteten Revision des 
Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) bezüglich der Gruppen- 
/Konglomeratsaufsichtsbestimmungen (Allfinanz) mitwirken und dabei 
ihre Vorstellungen einer zweckmässigen Regelung einbringen konnte. 
Ziel ist es, weiterhin die Kernanliegen der FINMA mit der VAG- 
Revision zu koordinieren.
In einem Folgeschritt wird sich die Expertenkommission zur Frage der 
Erweiterung der umfassenden (prudentiellen) Aufsicht über die 
unabhängigen Vermögensverwalter, Introducing Broker und 
Devisenhändler äussern. Diese Frage bedarf einer vertiefteren 
Überprüfung. Diese Arbeiten dürften frühestens Ende 2003 
abgeschlossen sein.
Sachauskünfte: 
Barbara Schaerer, Eidg. Finanzdepartement / Vizepräsidentin der 
Expertenkommission, Tel.: 031 322 60 18
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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