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EFD: Fehlende steuerliche Grundlagen zur Bemessung der Betreuungsarbeit

Bern (ots)

26. Feb 2003 (EFD) Betreuende Angehörige von
pflegebedürftigen Personen sollen auch künftig nicht in den Genuss 
spezieller Steuerabzüge gelangen. Der Bundesrat anerkennt zwar den 
hohen Wert der Betreuungsarbeit durch Angehörige, die in vielen 
Fällen die ideale Lösung für die pflegebedürftige Person darstellt. 
Hingegen ist es nach Ansicht der Landesregierung kaum möglich, den 
Wert der unbezahlten Haus- und Betreuungsarbeit steuerlich in 
irgendeiner Form - ob positiv oder negativ - zu berücksichtigen. 
Namentlich sei nicht ersichtlich, wie diesen Tätigkeiten angemessene 
Steuerabzüge zuzuordnen wären. Wegen Unmöglichkeit einer sinnvollen 
praktischen Umsetzung mittels steuerlicher Massnahmen lehnt der 
Bundesrat eine entsprechende Motion von Nationalrätin Doris Leuthard 
(CVP/AG) ab.
Nationalrätin Leuthard hatte in ihrer Motion vom 2. Oktober 2002 
verlangt, pflegende Angehörige durch Steuerabzüge finanziell zu 
entlasten.
In seiner Stellungnahme hält der Bundesrat zunächst fest, dass die 
der Motion zugrunde liegende Überlegung bereits am 19. Juni 1997 in 
einer Empfehlung von Ständerätin Vreni Spoerry (FDP/ZH) aufs Tapet 
gebracht worden ist. In dem am 26. Februar 1999 der Öffentlichkeit 
vorgestellten Bericht der Expertenkommission Locher zur 
Familienbesteuerung sei die Nichtberücksichtigung der Haus- und 
Betreuungsarbeit im Steuersystem dargelegt worden. Die Gründe lägen 
einerseits in der Unmöglichkeit, diese Tätigkeiten im Einzelfalle 
adäquat zu bewerten, anderseits wäre es kaum verständlich, wenn eine 
steuerpflichtige Person ohne Einkommen Steuern bezahlen müsste. 
Daher blieben alle diese Tätigkeiten steuerfrei.
Der Bundesrat ist auch heute von der Stichhaltigkeit dieser 
Überlegungen überzeugt. Steuerlich fehle es an einer messbaren und 
auch kontrollierbaren Grundlage, mit welcher sich entsprechende 
Tätigkeiten betragsmässig quantifizieren liessen. Folglich sei es 
auch nicht möglich, diesen Tätigkeiten angemessene Steuerabzüge 
zuzuordnen. Solche Abzüge wären in Gewährung und Handhabung völlig 
willkürlich. Denn diese wären in ihrer Wirkung abhängig von der Höhe 
der Einkünfte, die pflegende Angehörige ausserhalb ihrer 
Pflegearbeit und unabhängig davon erzielen. Daher ermögliche das in 
der Motion genannte Anliegen keine objektive Vorgaben für seine 
praktische Umsetzung. Im Weiteren sei es fraglich, ob die 
geforderten Abzüge die Gesundheitskosten eindämmen könnten. Dass sie 
die Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden verminderten, 
stehe hingegen fest.
Abschliessend weist der Bundesrat in seiner Stellungnahme darauf 
hin, dass Personen, welche im gemeinsamen Haushalt Verwandte 
betreuen, seit Anfang 1997 zu Recht Anspruch auf Anrechnung einer 
Betreuungsgutschrift der AHV erlangen. Auch dies sei ein positiver 
Anreiz für die Pflege von Angehörigen zu Hause.
Aus den genannten Gründen beantragt der Bundesrat, die Motion 
abzulehen.
Auskunft: Gotthard Steinmann, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 
74 34
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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