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EFD: Offene Berichterstattung über Arbeitsplatzkosten und deren Entwicklung

Bern (ots)

07. Mär 2003 (EFD) Aufgabenkritik und Verzichtsplanung
gehören zu den notwendigen Überprüfungsmassnahmen bei möglichen 
Wiederbesetzungen von vakanten Stellen in der Bundesverwaltung. Dies 
hält der Bundesrat heute in Beantwortung einer Interpellation von 
Nationalrat Robert Keller (SVP/ZH) fest. Weiter führt der Bundesrat 
aus, dass er im Rahmen seiner Berichterstattung an das Parlament die 
Arbeitsplatzkosten sowie die Ergebnisse der Überprüfung der 
Arbeitsplatzentwicklung in der Bundesverwaltung integrieren werde.
Mit einer Interpellation hatte Nationalrat Robert Keller (SVP/ZH) 
Auskunft über die Kosten pro Arbeitsplatz sowie die Entwicklung der 
Lohnsumme in der Bundesverwaltung verlangt. Weiter wollte er wissen, 
ob der Bundesrat in Anbetracht der sich dramatisch verschlechternden 
Finanzlage des Bundes in gewissen Departementen und/oder 
Bundesämtern einen grösseren Spielraum für einen allfälligen 
Stellenabbau als in anderen sehe.
Der Bundesrat ist sich der angespannten Finanzlage des Bundes 
durchaus bewusst. Er hält in seiner Antwort fest, dass er zusätzlich 
zu den verschiedenen Anstrengungen in den vergangenen Jahren (z.B. 
Stabilisierungsprogramm 98 bzw. Haushaltsziel 2001) im Rahmen des 
Entlastungsprogramms 2003 noch weiter gehe. Neben einer neuerlichen 
Verwaltungsreform (Prüfung von Zusammenlegungen, Aufhebungen und 
Privatisierungen von Aufgaben und/oder Dienststellen) umfasse das 
Programm auch die Schaffung eines Mechanismus für eine permanente 
Aufgabenkritik und Verzichtsplanung. Diese setze namentlich bei der 
Wiederbesetzung oder eben Nichtbesetzung bzw. Umlagerung vakant 
werdender Stellen an. Ferner habe der Bundesrat mit Beschluss vom 
16. August 2002 eine umfassende Überprüfung der 
Arbeitsplatzentwicklung in der Bundesverwaltung angeordnet.
Weiter stellt der Bundesrat fest, dass er dem Parlament seit einigen 
Jahren ein modernes Instrumentarium für die notwendige Kontrolle zur 
Verfügung stelle. Die Entwicklung des Personalbestandes sowie der 
Teilzeitarbeit werde den Mitgliedern der Finanz- und 
Geschäftsprüfungskommissionen jährlich in der Zusatzdokumentation 
zur Staatsrechnung mit den personalpolitischen Kennzahlen und dem 
HRM-Cockpit zur Kenntnis gebracht.
Bisher sei den eidg. Räten über die Arbeitsplatzkosten nicht Bericht 
erstattet worden. Der Bundesrat betont in seiner Antwort, dass das 
Eidg. Finanzdepartement EFD respektive das Eidg. Personalamt EPA 
künftig eine Liste mit den durchschnittlichen Kosten je Arbeitskraft 
mit und ohne Arbeitsplatzkosten, unterteilt nach Lohnklassen, in die 
Zusatzdokumentation zum Personalvoranschlag bzw. zur Staatsrechnung 
aufnehmen werde. Ebenfalls in die Berichterstattung integriert 
würden die Ergebnisse der Überprüfung der Arbeitsplatzentwicklung in 
der Bundesverwaltung.
Aukunft: Thomas Schmutz, Eidg. Personalamt, Tel. 031 324 95 42
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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