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EFD: Änderung des Zollübereinkommens zur vorübergehenden Verwendung von Waren

Bern (ots)

26. Mär 2003 (EFD) Der Bundesrat hat heute einer
Änderung des Zollübereinkommens zur vorübergehenden Verwendung von 
Waren mittels eines Carnet ATA (internationales Zolldokument) 
zugestimmt. Dieses Übereinkommen regelt mit Hilfe eines 
international genormten Zolldokuments die vorübergehende 
Warenabfertigung beim Grenzübertritt.
Das durch das Parlament im Jahre 1994 verabschiedete 
Zollübereinkommen über die vorübergehende Verwendung von Waren muss 
an die neuesten internationalen Zollvorschriften angepasst werden. 
Die heute angenommene Änderung ist rein technischer und formeller 
Natur. Um das Handling mit diesem Zolldokument zu erleichtern und 
die Voraussetzungen für eine elektronische Übermittlung zu schaffen, 
wurde das Dokument der Grösse DIN A4 angepasst.
Das Carnet ATA (Admission Temporaire –- Temporary Admission) ist ein 
internationales Zolldokument, welches die vorübergehende Warenein- 
/ausfuhr, sowie den Warentransit durch einen Vertragsstaat 
erleichtert. Es erspart seinem Inhaber beim jeweiligen 
Grenzübertritt die Sicherstellung der nationalen Einfuhrabgaben und 
ersetzt die jeweiligen nationalen Zollpapiere. Das Carnet ATA wird 
vor allem für Messegüter angewendet.
Auskunft:
Georges-Henri Bauer, Eidgenössische Zollverwaltung, Tel. 031 322 67 
17
Beat Schladitz, Eidgenössische Zollverwaltung, Tel. 031 322 67 04
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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