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EFD: Bilaterale Verhandlungen Schweiz-EU zur Betrugsbekämpfung - Weitere Arbeitssitzung zur Bereinigung des Vertragsentwurfs

Bern (ots)

15. Apr 2003 (EFD) An einer weiteren Arbeitssitzung in
Bern haben die Delegationen der Europäischen Union (EU) und der 
Schweiz die Verhandlungen zur Betrugsbekämpfung fortgeführt. Dabei 
konnten weitere Klärungen in Nebenpunkten erzielt werden. Das 
weitere Vorgehen wurde noch nicht festgelegt.
Insgesamt ist der Abkommensentwurf weit fortgeschritten. Die Schweiz 
offeriert der EU eine deutliche Verbesserung der Amts- und 
Rechtshilfe im Bereich der indirekten Steuern und bei 
Subventionsdelikten. Anstatt wie heute nur bei Abgabebetrug sollen 
auch bei qualifizierter Hinterziehung Zwangsmassnahmen angewendet 
werden, und zwar neu auch in der Amtshilfe. Entsprechende 
qualifizierte Tatbestände in den internen Steuergesetzen würden neu 
geschaffen. Zudem sollen zum Beispiel neu die Auslieferung sowie der 
Vollzug ausländischer Abgabenentscheide ermöglicht werden.
Offen gelassen wurde nach wie vor die Frage der sogenannten 
doppelten Strafbarkeit, also das Erfordernis, dass Amts- und 
Rechtshilfe nur in Fällen gewährt wird, die in beiden 
Rechtsordnungen gleichermassen strafbar sind. Im Bereich der 
indirekten Steuern ist die Schweiz bereit, solche Hilfe unter 
Anwendung von Zwangsmassnahmen zu gewähren, wenn ein Delikt mit 
Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bedroht ist. Die EU 
hingegen verlangt diese Zusammenarbeit schon bei Delikten, die nur 
mit Busse bedroht sind (= einfache Hinterziehung).
Auskunft: Hermann Kästli, Eidg. Zollverwaltung, Tel.: 031322 65 03
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
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