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EFD: Pauschaler Prämienabzug für die obligatorische Krankenpflegeversicherung

Bern (ots)

21. Mai 2003 (EFD) Der Bundesrat unterstützt eine
gesetzlich neu zu schaffende Abzugsberechtigung bei den Prämien für 
die obligatorische Krankenpflegeversicherung im Rahmen einer 
Pauschale. Einen vollumfänglichen Abzug aller Prämien für die 
Krankenversicherung wie er in einer Motion von Nationalrat Christoph 
Mörgeli (SVP/ZH) gefordert wird, lehnt er hingegen aus finanziellen 
Gründen ab. Deshalb beantragt der Bundesrat, den Vorstoss in ein 
Postulat umzuwandeln.
Nationalrat Christoph Mörgeli hatte in einer Motion vom 25. November 
2002 einen vollumfänglichen Abzug der Krankenversicherungsprämien 
bei der direkten Bundessteuer gefordert.
Der Bundesrat hält in seiner Antwort fest, dass die vom Motionär 
anvisierte Stossrichtung bereits in der von den eidgenössischen 
Räten gegenwärtig behandelten Reform der Ehepaar- und 
Familienbesteuerung Niederschlag gefunden hat. Die Prämien für die 
obligatorische Krankenpflegeversicherung sollen demnach im Rahmen 
einer Pauschale neu zum Abzug berechtigen - nicht nur für die 
direkte Bundessteuer, wie das die Motion Mörgeli verlangt, sondern 
auch für die kantonalen Einkommenssteuern. Eine andere Lösung wäre 
im Hinblick auf den in der Bundesverfassung festgeschriebenen 
Harmonisierungsauftrag (Artikel 129) gar nicht zulässig.
Da die Höhe der effektiv zu entrichtenden obligatorischen 
Krankenversicherungsprämien zwischen den Kantonen sehr stark 
variiert, wird die Pauschale nicht auf einem schweizerischen 
Durchschnittswert basieren, sondern sich auf einen kantonalen 
Durchschnittswert abstützen. Dieser Durchschnittswert der Prämien 
für die obligatorische Krankenpflegeversicherung wird steuerlich 
vollständig abziehbar sein.
Hingegen widersetzt sich der Bundesrat aus finanziellen Gründen der 
Forderung eines steuerlichen Abzugs auch der Prämien für 
Zusatzversicherungen. Bei Verwirklichung des Motionsanliegens ergäbe 
sich bei der direkten Bundessteuer ein Ertragsausfall von jährlich 
rund 500 Millionen Franken (350 Millionen Bund, 150 Millionen 
Kantone). Mindereinnahmen in dieser Höhe sind jedoch angesichts der 
heutigen Lage des Bundeshaushalts nicht tragbar.
Der Bundesrat beantragt daher die Umwandlung der Motion in ein 
Postulat.
Auskunft: Christine Gante, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 323 25 
74 (Mittwochvormittag) Roger Braunschweig, Eidg. Steuerverwaltung, 
Tel. 031 322 71 24 (Mittwochnachmittag)
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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