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EFD: Verrechnungssteuer: Keine Sonderregelung für Auslandschweizer

Bern (ots)

28. Mai 2003 (EFD) Der Bundesrat will keine Änderung
der bestehenden gesetzlichen Regeln bei der Verrechnungssteuer (VST) 
zugunsten der Auslandschweizer. Eine an die Staatsangehörigkeit 
anknüpfende Begünstigung irgendwelcher Art wäre völkerrechtlich 
nicht vertretbar. Dadurch würden auch die Bestimmungen der 
bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen verletzt. Dies schreibt er in 
seiner Stellungnahme zu einer Interpellation von Nationalrat Remo 
Galli (CVP/BE).
Galli hatte in einer Interpellation vom 20. März 2003 wissen wollen, 
ob der Bundesrat für die Landsleute im Ausland eine günstigere 
Regelung bei der VST zu erarbeiten gedenke.
Der Bundesrat hält in seiner Antwort fest, dass die Steuerpflicht 
grundsätzlich vom Wohnsitzprinzip beherrscht wird. Eine an die 
Staatsangehörigkeit anknüpfende Begünstigung irgendwelcher Art wäre 
völkerrechtlich nicht vertretbar. Dieser Grundsatz liege auch dem 
für internationale Abkommen massgeblichen OECD-Musterabkommen zur 
Vermeidung der Doppelbesteuerung zu Grunde. Im Ausland wohnhafte 
Personen wegen ihrer schweizerischen Staatsangehörigkeit 
verrechnungssteuerrechtlich anders zu behandeln als Staatsangehörige 
des jeweiligen Vertragsstaats, käme einer Verletzung der 
Bestimmungen in den heute bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen 
gleich. Solche Regelungen hätten unweigerlich Gegenmassnahmen der 
betroffenen Wohnsitzstaaten zur Folge. Einseitige, auf die 
Staatsangehörigkeit abstellende Regelungen zugunsten unserer 
Landsleute im Ausland könnten somit keine erlassen werden.
Laut Bundesrat hat sich die Situation in den letzten Jahren dank des 
Ausbaus der zwischenstaatlichen Verträge stark verbessert. Die 
meisten Auslandschweizer hätten heute die Möglichkeit, die VST 
wieder rückerstattet zu erhalten. Bei teilweiser Rückerstattung 
rechne der Wohnsitzstaat den in der Schweiz nicht rückforderbaren 
Anteil den dort geschuldeten Steuern an.
Der Bundesrat bekräftigt, sich auch weiterhin für den Abschluss von 
internationalen Verträgen im Bereich des Steuerwesens einzusetzen. 
Dadurch könnten noch mehr Landsleute im Ausland vom schweizerischen 
Abkommensnetz profitieren.
Auskunft: 
Urs Jendly, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 73 35 (ab 14 Uhr)
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
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