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EFD: Senior Beratung in der Bundesverwaltung

Bern (ots)

05. Jun 2003 (EFD) Erfahrene Topkader erhalten in
der 
Bundesverwaltung die Möglichkeit, in eine beratende Funktion zu 
wechseln (Senior Beratung). Dies hat der Bundesrat an der Sitzung 
vom 
28. Mai beschlossen. Senior Beratung wird aus den bestehenden 
Krediten finanziert.
Der Führungsauftrag von Topkadern ist auch im öffentlichen Dienst 
anspruchsvoll und mit starkem beruflichem Engagement verbunden. 
Immer mehr Kadermitarbeitende mit grosser Verantwortung 
interessieren sich gegen Ende ihrer Berufskarriere für eine 
Möglichkeit, die Schwerpunkte neu zu setzen, ohne auf eine 
attraktive berufliche Herausforderung verzichten zu müssen. Diesem 
Bedürfnis entsprechend hat der Bundesrat die Verordnung über die 
interne Beratung durch erfahrene Kader des Bundes (Senior Beratung) 
erlassen. Die Arbeitsform der Senior Beratung steht dem obersten 
Kader für die letzte Berufsphase (in der Regel ab 58 Jahren) offen. 
Sie trägt einerseits zum Wissenserhalt und Erfahrungstransfer in der 
Bundesverwaltung bei, wovon insbesondere nachrückende 
Kadergenerationen profitieren. Andererseits bewirkt der Einsatz von 
bundesinternen Senior Beratenden eine gewisse Umlagerung vom Einkauf 
externer Beratungsleistungen hin zur Nutzung des bundesinternen 
Angebots. Dies ist auch mit Spareffekten verbunden.
Die Leistungen der Senior Beratenden sind auf die 
Bundesverwaltung 
zugeschnitten. Im Einklang mit dem Aufgabenspektrum der Verwaltung 
erbringen die Beratenden beispielsweise Beratungsleistungen in den 
Bereichen Verwaltungsführung, Recht, Personal, Finanzen, Informatik, 
Betriebswirtschaft oder im internationalen Bereich. Neben 
Expertisen, dem Begleiten von Veränderungsvorhaben und dem Coachen 
von Nachwuchskräften übernehmen sie auch Projektleitungsaufgaben, 
Funktionen im Rahmen der Qualitätssicherung oder 
Stellvertretungsaufgaben.
Die Senior Beratenden sind in einem öffentlich-rechtlichen 
Arbeitsverhältnis im Rahmen des Bundespersonalgesetzes angestellt. 
Sie arbeiten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen, nicht aber 
gewinnorientiert. Ein Teil ihres Lohns ist abhängig vom 
Auslastungsgrad.
Auskunft: Daniel Hirsbrunner, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 85 54
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
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