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EFD: Botschaft zum Entlastungsprogramm 2003 verabschiedet

Bern (ots)

02. Jul 2003 (EFD) Das Entlastungsprogramm 2003 (EP
03) ist reif für die parlamentarische Beratung, nachdem der 
Bundesrat heute die dazu gehörende Botschaft verabschiedet hat. Die 
Vorlage entspricht weitgehend dem Vernehmlassungsbericht. Denn die 
Situation des Haushalts liess es nicht zu, bei den 
Entlastungsmassnahmen Abstriche vorzunehmen. Ein Herausbrechen 
einzelner Teile hätte zudem die Ausgewogenheit des Programms in 
Frage gestellt. Gewisse Änderungen waren allerdings nötig, da 
einzelne Massnahmen mit unerwünschten Nebeneffekten verbunden 
gewesen wären, die bei Ausarbeitung der Massnahmen noch nicht 
deutlich genug erkennbar waren. Diese Änderungen führen zu 
geringeren Entlastungen von insgesamt rund 80 Millionen Franken; das 
EP 03 beläuft sich damit noch auf knapp 3,3 Milliarden. Was die 
weiterhin angespannte Einnahmenseite betrifft, so mussten die 
Schätzungen für 2004 gegenüber den Budgetweisungen vom Februar noch 
einmal um 700 Millionen zurückgenommen werden. Damit ist im 
kommenden Jahr mit einem Defizit von rund 3,2 Milliarden zu rechnen. 
Mit Rücksicht auf die stagnierende Wirtschaft hält der Bundesrat 
dennoch an einer gestaffelten Umsetzung des EP 03 fest. Gegenüber 
dem laufenden Jahr soll der Haushalt im Jahr 2004 im Rahmen der 
Teuerung wachsen dürfen. Das entspricht einer realen Stabilisierung.
Die Ergebnisse der konferenziellen Vernehmlassung zum EP 03 sind 
sowohl bezüglich der Sanierungsstrategie des Bundesrates wie auch 
der einzelnen Entlastungsmassnahmen kontrovers ausgefallen. 
Gleichzeitig wurde deutlich, dass sich eine hinreichende Akzeptanz 
für ein solches Programm nur finden lässt, solange eine gewisse 
Opfersymmetrie gewährleistet bleibt. Der Bundesrat hat deshalb davon 
abgesehen, gegenüber der Vernehmlassungsvorlage grundlegende 
Korrekturen vorzuschlagen. Würden einzelne Massnahmen aus dem EP 03 
herausgebrochen oder auch nur stark verwässert, so wäre das 
Gleichgewicht gestört. Das EP 03 erträgt keine substantiellen 
Abstriche, wenn damit wirklich eine nachhaltige finanzpolitische 
Trendwende eingeleitet werden soll.
Anpassungen an der Vernehmlassungsvorlage
Wo das aus sachlichen Gründen angezeigt war, hat der Bundesrat 
dennoch kleinere Anpassungen vorgenommen. So wird das 
Entlastungsvolumen im Bereich der AHV infolge einer Schätzkorrektur 
um 35 Millionen reduziert. Geringfügige materielle Änderungen waren 
zudem nötig, um unerwünschte Effekte zu korrigieren:
  • Kollektive Leistungen der IV: Bei Umsetzung der Vernehmlassungsvorlage hätte den Institutionen der Invalidenhilfe im Betriebsjahr 2004 rund 50 Millionen weniger zur Verfügung gestanden als 2003. Die Kürzung wird deshalb entsprechend reduziert. Für das EP 03 resultieren daraus infolge des nachschüssigen Beitragssystems und der Beteiligung des Bundes an den IV-Ausgaben im Umfang von 37,5 Prozent Mindereinsparungen von 9,4 Millionen (2005) bzw. 18,8 Millionen (ab 2006). Die zur Umsetzung dieser Entlastungsmassnahme notwendige Anpassung der IV-Verordnung ist vom Bundesrat heute ebenfalls verabschiedet worden (siehe separate Pressemitteilung des EDI).
  • Lärmschutz übriges Strassennetz: Die alleinige Übernahme der geschätzten Kosten von rund 1,2 Milliarden für die Lärmschutzsanierung des übrigen Strassennetzes hätte die Möglichkeiten vieler Städte und Gemeinden überstiegen. Statt der vorgesehenen Streichung der Bundesbeiträge wird nun vorgeschlagen, die heute geltenden Beitragssätze von 40-70 Prozent zu halbieren. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass ab 2005 deutlich höhere Erträge aus den Kantonsanteilen an der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe zur Verfügung stehen werden. Diese sind für die ungedeckten Kosten des Strassenverkehrs vorgesehen. Diese Änderung reduziert das Entlastungsvolumen 2006 um 4 Millionen.
  • Regionaler Personenverkehr: In der Vernehmlassungsvorlage sah der Bundesrat vor, die Mittel für den Regionalen Personenverkehr (RPV) ab 2005 um 15 Millionen jährlich aufzustocken. Wie sich inzwischen bestätigte, reicht dieser Betrag nicht aus, um das heutige Verkehrsangebot zu finanzieren. Neu werden die Mittel für den RPV deshalb um 35 (2005) bzw. 45 Millionen (2006) aufgestockt. Damit verbleibt noch eine Lücke von je 10 Millionen, die durch eine gemeinsame Anstrengung der Kantone und Transportunternehmungen zu schliessen sein wird. Das Entlastungsvolumen reduziert sich damit um 5 Millionen; der grössere Teil der Aufstockungen kann beim Bundesamt für Verkehr kompensiert werden.
  • EnergieSchweiz: Der Vernehmlassungsbericht sah vor, sämtliche Mittel, die dem Programm EnergieSchweiz bisher zur Verfügung gestanden haben, zu streichen. Gleichzeitig schickte der Bundesrat Ersatzmassnahmen in die Vernehmlassung (stärkere Regulation, Energielenkungsabgabe). Diese stiessen indes mehrheitlich auf Ablehnung. Damit EnergieSchweiz als energie- und klimapolitische Koordinationsplattform weiter geführt werden kann, beschloss der Bundesrat deshalb, die vorgesehene Entlastung um 20 Millionen zu reduzieren. Damit bleibt es auch möglich, weiterhin Massnahmen der rationellen Energieverwendung und des Technologietransfers zu fördern.
Gemessen am Finanzplan vom 30. September 2002 bringt das EP 03 für 
den Bundeshaushalt im Jahr 2006 damit Verbesserungen von knapp 3,3 
Milliarden. Davon entfallen rund 85% auf ausgabenseitige Massnahmen. 
Das Ausgabenwachstum 2002-2006 kann damit auf jährlich 
durchschnittlich 2,1% begrenzt werden.
Noch einmal tiefere Einnahmen
Anpassungen waren sodann auch nötig bei den volkswirtschaftlichen 
Eckwerten (siehe Kasten Wirtschaftliche Eckwerte) und bei den 
Einnahmenschätzungen. Gegenüber den Budgetweisungen vom 26. Februar 
mussten diese noch einmal um 700 Millionen (2004) bzw. 400 (2005) 
und 100 Milllionen (2006) zurückgenommen werden. Statt eines 
Defizits von 2,5 Milliarden (Stand Vernehmlassungsbericht) 
resultiert nun 2004 ein negativer Saldo von 3,2 Milliarden. Dies 
auch deshalb, weil der Bundesrat aus konjunkturellen Gründen an der 
im Vernehmlassungsbericht vorgesehenen gestaffelten Umsetzung des 
Entlastungsprogramms festhält. Zu diesem Zweck unterbreitet er im 
Rahmen des EP 03 eine kleine Revision des Finanzhaushaltgesetzes. 
Sie sieht vor, ein zum Zeitpunkt der Einführung der Schuldenbremse 
vorhandenes strukturelles Defizit in vier Schritten abzubauen 
("Abbaupfad"). Infolge der voraussichtlich weiter sinkenden 
Einnahmen schlägt der Bundesrat vor, die zulässigen Defizite in den 
Jahren 2004 bis 2006 gegenüber der Vernehmlassungsvorlage zu 
erhöhen. Damit kann der Bund seinem antizyklischen, derzeit 
expansiven finanzpolitischen Kurs weiterhin treu bleiben und mit 
restriktiven Impulsen zuwarten, bis die Wirtschaft wieder im 
Aufschwung ist (siehe Kasten Veränderung der effektiven Defizite).
Voranschlag 2004
Für den Voranschlag (VA) des nächsten Jahres bleibt der Bundesrat 
unverändert beim Ziel einer realen Stabilisierung des Haushalts (VA 
03 + 0,7%). Gegenüber der Ersteingabe der Departemente und Ämter 
müssen zu diesem Zweck die Ausgaben über den Sommer noch um 400 
Millionen zurückgenommen werden. Neben gezielten Kürzungen steht - 
wie bereits in den Budgetweisungen in Aussicht genommen - der Erlass 
einer Kreditsperre im Vordergrund. Weitere Bereinigungen sind auch 
beim Legislaturfinanzplan 2005-2007 nötig. Die Arbeiten daran werden 
schwergewichtig im Herbst 2003 an die Hand genommen. Der 
Legislaturfinanzplan wird alle vier Jahre erstellt und zusammen mit 
den Legislaturzielen des Bundesrates im Frühling 2004 verabschiedet.
Sanierung des Haushalts noch nicht abgeschlossen
Auch nach vollständiger Umsetzung des EP 03 verbleibt im 
Bundeshaushalt ein beträchtlicher Sanierungsbedarf. Aus heutiger 
Sicht beträgt er 2006 rund 1,3 Milliarden (siehe Kasten Auswirkungen 
EP 03). Der Bundesrat hebt in der Botschaft hervor, dass bei einem 
dauerhaften Wegbrechen von Steuern und/oder bei Verwässerung des 
Sanierungspakets im Parlament im wesentlichen nach einnahmenseitigen 
Kompensationen gesucht werden müsse. Er macht sodann deutlich, dass 
eine weitergehende Reduktion der Ausgabenentwicklung, sofern sie 
politisch als notwendig erachtet wird, tiefgreifende Systemreformen 
erfordern würde, z.B. im Bereich Soziales und Gesundheit. Solche 
können jedoch nicht einem einmaligen Kraftakt überbürdet werden. Sie 
bedürfen vielmehr einer längeren Vorbereitungs- und Beratungszeit 
und haben auch bezüglich ihrer finanziellen Entlastungswirkung einen 
anderen Zeithorizont.
Ganze Medienmitteilung inkl. Tabellen nur im PDF-Format verfügbar:
www.efd.admin.ch/d/dok/medien/medienmitteilungen/2003/07/botsch-
ep.pdf
Auskünfte: Peter Siegenthaler, Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: 031 322 
60 05 Karl Schwaar, Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: 031 323 86 09
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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