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EFD: LSVA: Entschädigung den Kosten angepasst

Bern (ots)

27. Aug 2003 (EFD) Für die Erhebung der
Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) erhält die Eidg. 
Zollverwaltung (EZV) seit 1. Januar 2003 sieben statt wie zuvor vier 
Prozent der Einnahmen als Aufwandentschädigung. Dies vor allem, um 
die effektiven Kosten zu decken, wie der Bundesrat in seiner Antwort 
auf eine Interpellation von Nationalrat Ulrich Fischer (FDP/AG) 
festhält.
Mit seiner Interpellation vom 5. Mai 2003 hatte Fischer vom 
Bundesrat wissen wollen, weshalb die Aufwandentschädigung für die 
Zollverwaltung bereits zwei Jahre nach der Einführung der LSVA von 
vier auf sieben Prozent erhöht worden sei.
In den Jahren 2001 und 2002 beliefen sich die Kosten für die 
Erhebung der LSVA laut bundesrätlicher Antwort auf rund 60 bzw. 50 
Millionen Franken. Dies entspricht einem Anteil von etwa 8 (2001) 
respektive 5,5Prozent (2002) der Einnahmen. Demgegenüber standen 
Aufwand-entschädigungen für die EZV in der Höhe von 31 bzw. 35 
Millionen Franken. Die Mittel aus der seit Anfang 2003 geltenden 
Entschädigung von 7 Prozent sollen dazu dienen, die Kosten in den 
Jahren 2003 und 2004 zu decken sowie den Mehraufwand und die 
Vorinvestitionen der EZV früherer Jahre abzutragen.
Bei der Erhebung der LSVA, so der Bundesrat weiter, schlagen vor 
allem die Infrastrukturkosten zu Buche. Um die LSVA weiterhin 
einwandfrei erheben zu können, bedürfe es entsprechender 
Unterhaltsarbeiten. Ausserdem gelte es, regelmässig technische 
Neuerungen vorzunehmen
Am 1. Januar 2005 entfallen die 40-Tonnen-Kontingente. Gleichzeitig 
werden die LSVA-Tarife erhöht. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass 
sich die Aufwand-entschädigung für die EZV dadurch nochmals erhöhen 
wird. Er wird deshalb den Prozentsatz im Jahr 2006 überprüfen und 
gegebenenfalls anpassen.
Auskunft: Dominique Fettrelet, Eidg. Zollverwaltung, Tel. 031 323 12 
55
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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