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EFD: Auch Gehaltsnebenleistungen von Bedeutung sind im Lohnausweis anzugeben

Bern (ots)

03. Sep 2003 (EFD) Der Bundesrat will die
administrative Belastung insbesondere der KMU wenn immer möglich 
reduzieren. Das bedeute aber nicht, dass die gesetzliche Pflicht der 
Arbeitgeber zur Angabe ihrer steuerbaren Leistungen an die 
Arbeitnehmer diesem Ziel untergeordnet werden darf. Es sei vielmehr 
Pflicht der Steuerbehörden, im Interesse einer gleichmässigen, 
gesetzeskonformen Besteuerung aller Steuerpflichtigen im Lohnausweis 
auch nach Naturalleistungen und Gehaltsnebenleistungen zu fragen. 
Dies hat der Bundesrat heute in seiner Antwort auf die 
Interpellation von Nationalrat Jean-Claude Vaudroz (CVP/GE) 
festgehalten.
Vaudroz hatte in einer Interpellation vom 6. Mai 2003 Auskunft 
darüber verlangt, ob der neue Lohnausweis den Klein- und 
Mittelunternehmen (KMU) nicht übermässige Verwaltungskosten 
aufbürde.
Der Bundesrat hält in seiner Stellungnahme fest, dass nicht zuletzt 
dank des Übergangs von der zweijährigen zur einjährigen Veranlagung 
die Zahl der auszufüllenden Felder im neuen Lohnausweis reduziert 
und das Formular übersichtlicher gestaltet werden konnten. Es bleibe 
das Ziel der Landesregierung, die administrative Belastung der KMU 
nach Möglichkeit zu reduzieren. Zu beachten sei allerdings, dass 
gesetzliche Vorschriften wie die Pflicht der Arbeitgeber zur Angabe 
ihrer Leistungen an die Arbeitnehmer diesem Ziel nicht untergeordnet 
und damit faktisch ausser Kraft gesetzt werden dürfen. Wenn ein Teil 
der Arbeitgeber in erheblichem Umfang anstelle von Geld 
Naturalleistungen und Gehaltsnebenleistungen ausrichteten und die 
Zuwendung dieser so genannten Fringe benefits als Instrument der 
Personal- und Lohnpolitik einsetzten, sei es Pflicht der 
Steuerbehörden, im Interesse einer gleichmässigen, gesetzeskonformen 
Besteuerung aller Steuerpflichtigen im Lohnausweis nach derartigen 
Leistungen zu fragen.
Der von den Spitzenverbänden der Wirtschaft und der Schweizerischen 
Steuerkonferenz (SSK) gebildeten gemischten Arbeitsgruppe ist es 
laut Bundesrat gelungen, sowohl bezüglich der Angabe der 
Gehaltsnebenleistungen als auch der effektiven Spesenvergütungen 
eine für beide Seiten tragbare Lösung zu finden. Zugleich habe die 
SSK auf Antrag der Wirtschaftsverbände Anfang Juli 2003 beschlossen, 
die Einführung des neuen Lohnausweises um ein weiteres Jahr zu 
verschieben (freiwillige Anwendung des neuen Formulars zur 
Bescheinigung der Löhne für 2005, obligatorische Anwendung ab 2006).
Auskunft: Erwin Aeschlimann, Eidg. Steuerverwaltung, Tel.: 031 322 
74 17
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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