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EFD: Vollzug der Steuererhebung wird laufend verbessert

Bern (ots)

03. Sep 2003 (EFD) Mit den laufenden und bereits
abgeschlossenen Projekten kann ein besserer Vollzug der 
Steuererhebung sichergestellt werden. Gemäss Bundesrat müssen die 
verschiedenen Konzepte zur Effizienzsteigerung jedoch immer wieder 
neu geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen werden. Der 
Bundesrat hat sich deshalb an seiner heutigen Sitzung bereit 
erklärt, eine Motion von Nationalrätin Anita Fetz (SP/BS) in ein 
Postulat umzuwandeln. Darin wird eine effizientere Ausgestaltung der 
Kontrollinstrumente im Bereich der Mehrwertsteuer gefordert.
Nationalrätin Fetz hatte in einer Motion vom 20. Juni 2003 
gefordert, den fiskalischen Vollzug zu sichern und damit die 
Einnahmeseite des Staates zu verbessern. Namentlich sei im Bereich 
der Mehrwertsteuer die Zahl der Inspektoren zu erhöhen, die 
elektronische Infrastruktur zeitgemäss aufzurüsten und die 
Verjährungsfrist von fünf auf zehn Jahre zu erhöhen.
Der Bundesrat hält in seiner Antwort fest, dass die Eidgenössische 
Steuerverwaltung (ESTV) im Februar 2003 eine Arbeitsgruppe 
eingesetzt hat. Gemeinsam mit den Kantonen sei diese daran, 
Verbesserungsvorschläge auszuarbeiten, die im Einklang mit einem 
bundesrätlichen Prüfauftrag zur Verbesserung des Vollzugs der 
Steuererhebung stünden. Deren Ergebnisse seien abzuwarten, erst 
danach allenfalls neues Personal zu rekrutieren. Darüber hinaus 
existierten bei der ESTV bereits verschiedene Konzepte zur 
Effizienzsteigerung. So decke ein im vergangenen Jahr entwickeltes 
Kontrollkonzept das Steuerausfall- und Betrugsrisiko besser ab. Auch 
im Bereich der Kontrolltätigkeiten für Kreditorenabrechnungen sei 
bei der Mehrwertsteuer ein Konzept in der Realisierungsphase.
Was die elektronische Infrastruktur der ESTV betrifft, ist diese 
laut Bundesrat auf dem höchsten Standard eingerichtet. Probleme 
bereiteten hingegen die aktuellen Kernapplikationen. Daher entwickle 
die ESTV mit dem Bundesamt für Informatik und Telekommunikation eine 
Kernapplikation neu, die genau auf die Bedürfnisse der gesamten 
Steuerverwaltung ausgerichtet werde. Bezüglich der Steuerjustizfälle 
werde alles daran gesetzt, diese rasch zu erledigen. Sollte der 
Gesetzgeber die ordentliche Verjährungsfrist bei der Mehrwertsteuer 
von fünf auf zehn Jahre verlängern, würde sich der Bundesrat nicht 
dagegen stellen.
Gemäss Landesregierung sind mit den laufenden und bereits 
abgeschlossenen Projekten wirkungsvolle Schritte eingeleitet worden 
zur Verbesserung des Vollzugs der Steuererhebung, um die 
Steuergerechtigkeit zu erhöhen. Die verschiedenen Konzepte zur 
Effizienzsteigerung müssten jedoch immer wieder neu geprüft und 
entsprechende Anpassungen vorgenommen werden. Der Bundesrat ist 
deshalb bereit, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Auskunft: Heinz Keller, Eidg. Steuerverwaltung, Tel.: 031 325 77 40, 
ab 16 Uhr
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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