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EFD: Umfang der Bankenaufsicht

Bern (ots)

10. Sep 2003 (EFD) Die Beurteilung einer
Auseinandersetzung über Geschäftsbeziehungen zwischen einer Bank und 
einer Privatperson gehört nicht zum Auftrag der Eidgenössischen 
Bankenkommission (EBK). Dies hält der Bundesrat in seiner heute 
erteilten Antwort auf eine Einfache Anfrage von Nationalrat Jean 
Spielmann (PDA/GE) fest.
Die EBK hat laut Bundesrat u. a. den Auftrag, die Einhaltung des 
Aufsichtsrechts durch die von ihr beaufsichtigten Banken zu 
überprüfen. Erhält die EBK von Verletzungen des Bankengesetzes oder 
sonstigen Missständen Kenntnis, so erlässt sie die zur 
Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustands und zur Beseitigung 
der Missstände notwendigen Verfügungen. Dazu gehört aber im 
Allgemeinen nicht die Beurteilung einer Auseinandersetzung über 
Geschäftsbeziehungen zwischen einer Bank und einer Privatperson, 
hält der Bundesrat fest. Für solche Fälle seien ausschliesslich 
Zivilgerichte zuständig. Soweit diese Beziehungen aufsichtsrechtlich 
nicht relevant seien, könne und dürfe die EBK nicht eingreifen.
Spielmann hatte sich nach Vorkommnissen bezüglich Banca della 
Svizzera Italiana erkundigt. Im angesprochenen Kontext wurden gemäss 
bundesrätlicher Antwort keine aufsichtsrechtlich relevanten 
Tatbestände festgestellt. Zudem sei auf das Amtsgeheimnis der EBK zu 
verweisen.
Auskunft: Barbara Schaerer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: 031 322 60 
18
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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