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EFD: Keine Bevorzugung von Bauvorhaben

Bern (ots)

11. Sep 2003 (EFD) Mit der Sanierung der
Bundesfinanzen will der Bund nicht zuletzt auch gute 
Rahmenbedingungen für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum schaffen. 
In seiner Stellungnahme zu zwei parlamentarischen Vorstössen lehnt 
der Bundesrat die Forderungen ab, Bauvorhaben im Rahmen des 
Entlastungsprogramms 2003 bevorzugt zu behandeln.
In zwei Interpellationen forderten die Nationalräte Adrian Imfeld 
(CVP/OW) und Robert Keller (SVP/ZH) den Bund zu einer Mässigung der 
Sparbemühungen im Bereich der Bau- und insbesondere 
Verkehrsinvestitionen auf. Die Interpellanten weisen auf die 
Bedeutung von Bauinvestitionen in bezug auf Beschäftigung und 
zukünftiges Wachstum hin und befürchten, dass aufgrund des 
Entlastungsprogramms 2003 die Lage von Konjunktur und vor allem 
Beschäftigung verschärft werden könnte.
In seiner Stellungnahme hält der Bundesrat fest, dass im Sinne der 
Opfersymmetrie auch Bauinvestitionen, bei denen die Folgekosten 
langfristig nicht mehr tragbar sind, in das Entlastungsprogramm 2003 
einbezogen werden müssen.
Der mit dem Entlastungsprogramm verbundene, kurzfristige und 
vorübergehende Arbeitsplatzverlust ist für den Bundesrat unter 
Einbezug der langfristig höher zu gewichtenden Vorteile vertretbar. 
Gesunde Bundesfinanzen sind für die zukünftigen 
Wachstumsperspektiven eine wichtige Rahmenbedingung und schaffen 
langfristig Spiel für neue oder zu intensivierende Aufgaben.
Der Bundesrat trägt der momentan schwierigen konjunkturellen 
Situation dadurch Rechnung, indem er das nötige Sparvolumen nicht 
auf einen Schlag, sondern schrittweise bis 2007 umsetzt. Die 
Wirtschaft wird sich dann erwartungsgemäss wiederum auf dem 
Wachstumspfad befinden.
Der Bundesrat ist gemäss seiner Stellungnahme bereit, auch in 
Zukunft darauf zu achten, den Anteil der Investitionsausgaben, unter 
Berücksichtigung der Unbestimmtheit des Investitionsbegriffes und 
der Verzerrungen durch starke Ausgabenverschiebungen in anderen 
Bereichen, stabil zu halten und baureife Projekte - sofern deren 
Finanzierung langfristig sichergestellt ist - rasch zu realisieren.
Auskunft: Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, (031) 322 60 09 
Andreas Pfammatter, Eidg. Finanzverwaltung, (031) 322 60 54
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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CH-3003 Bern
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