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EFD: Unveränderte Abgangsentschädigungen für Führungskräfte

Bern (ots)

11. Sep 2003 (EFD) Eine Kürzung der
Abgangsentschädigung für hohe Kader der Bundesverwaltung und eine 
Einschränkung des Kreises der Entschädigungsberechtigten im Rahmen 
des geplanten Entlastungsprogramms ermöglicht nach Ansicht des 
Bundesrates keine substanziellen Einsparungen. Dies schreibt er in 
seiner Antwort auf eine Motion der Finanzkommission des 
Nationalrates, die er gestern Mittwoch erteilt hat.
Die Finanzkommission des Nationalrates hatte in ihrer Motion vom 23. 
Mai 2003 an den Bundesrat verlangt, Änderung der 
Bundespersonalverordnung einzuleiten, um den Kreis der 
Entschädigungsberechtigten einzuschränken und die Entschädigungen zu 
kürzen, welche den Führungskräften des Bundes bei Auflösung des 
Arbeitsverhältnisses ausgerichtet werden.
Der Bundesrat vertritt in seiner Stelungnahme die Auffassung, dass 
eine Kürzung der Abgangsentschädigungen für hohe Kader der 
Bundesverwaltung und eine Einschränkung des Kreises der 
Entschädigungsberechtigten im Rahmen des Entlastungsprogramms keine 
substanziellen Einsparungen ermöglichen. Er beantragt daher, die 
Motion der Finanzkommission des Nationalrats abzulehnen.
Auskunft: Corinne Raschlé, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62 30
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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