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EFD: Gegen eine stärkere Besteuerung von hohen Einkommen und Vermögen

Bern (ots)

11. Sep 2003 (EFD) Der Bundesrat widersetzt sich
Ideen, die auf eine Aufhebung des Bankgeheimnisses oder auf die 
Einführung einer nationalen Reichtumssteuer abzielen. Ebenso wenig 
befürwortet er eine Neulancierung bereits früher geprüfter und 
abgelehnter Massnahmen wie die Besteuerung von Treuhandvermögen oder 
die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer durch den Bund. Dies 
schreibt er in seiner Stellungnahme zu einer Motion von Nationalrat 
Jean Spielmann (PdA/GE) ab, die er zur Ablehnung empfiehlt.
Spielmann hatte in einer Motion vom 19. Juni 2003 vor allem 
Massnahmen zur stärkeren Besteuerung des Einkommens und Vermögens 
natürlicher Personen sowie des Kapitals juristischer Personen 
gefordert.
Der Bundesrat kann sich in seiner Stellungnahme mit keiner der vom 
Motionär angeführten Steuerreform-Vorschläge anfreunden. So fehle 
beispielsweise ein ausreichender Handlungsbedarf zur Einführung 
einer eidgenössischen Reichtumssteuer, da der geltende Tarif der 
direkten Bundessteuer bereits heute durch eine starke Progression 
geprägt sei. Auch eine Aufhebung des Schweizer Bankgeheimnisses 
stehe nicht zur Diskussion, da der Schutz der Privatsphäre 
aufrechterhalten bleiben müsse. Dies bedeute jedoch keinesfalls, 
dass die Landesregierung Missbräuche dieses Schutzes billige. Die 
schweizerische Rechtsordnung enthalte zahlreiche Bestimmungen, die 
den Missbrauch des Bankgeheimnisses verhinderten und bei kriminellen 
Machenschaften wie Bestechung, Geldwäscherei oder Steuerbetrug den 
Schweizer Behörden den Zugang zu Bankinformationen eröffneten. 
Solche Auskünfte könnten im Rahmen von Rechtshilfegesuchen schon 
heute auch ausländischen Behörden erteilt werden.
Steuerfreiheit privater Kapitalgewinne
Die Wiederaufnahme von Diskussionen zu früher gefällten Entscheiden 
scheint dem Bundesrat ebenfalls nicht fruchtbar zu sein. Zwar 
pflichtet er dem Motionär bei, dass die von ihm geforderte 
Besteuerung von Kapitalgewinnen auf beweglichem Privatvermögen 
berechtigt sei, sofern lediglich die rein steuersystematische Seite 
betrachtet werde. Eine neue Steuer müsse jedoch immer auch in das 
gesamte Umfeld eines Steuersystems passen. Diesbezüglich seien bei 
den schweizerischen Verhältnissen grosse Vorbehalte anzubringen, da 
jene Länder, die private Kapitalgewinne besteuern, in der Regel 
keine Vermögenssteuer und/oder keine wirtschaftliche 
Doppelbesteuerung auf Unternehmensgewinnen und ausgeschütteten 
Dividenden kennten.
Auch die Wiedereinführung einer Besteuerung des Vermögens 
natürlicher Personen durch den Bund, so der Bundesrat weiter, sei 
der falsche Weg. Hierzu bräuchte es eine entsprechende Grundlage in 
der Bundesverfassung, der Volk und Stände zustimmen müssten. Die 
Erfolgschancen eines solchen Vorhabens wären jedoch als sehr gering 
einzuschätzen. Ins gleiche Kapitel falle auch die Idee einer 
Besteuerung von Treuhandvermögen, welche während den 
parlamentarischen Beratungen in den achtziger Jahren des vergangenen 
Jahrhunderts vor allem wegen der drohenden Abwanderungsgefahr der 
Treuhandgeschäfte ins Ausland verworfen worden sei.
Aus den genannten Gründen beantragt der Bundesrat, die Motion 
abzulehnen.
Auskunft: Christine Gante, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 323 25 
74 (Vormittag) Lukas Schneider, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 324 
91 29 (Nachmittag)
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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