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EFD: Neue Gebührenvorschriften bei der EBK

Bern (ots)

26. Sep 2003 (EFD) Der Bundesrat hat heute eine
Teilrevision der Gebührenverordnung der Eidg. Bankenkommission EBK 
verabschiedet. Diese tritt auf den 1. November in Kraft. Die neuen 
Gebührenvorschriften betreffen insbesondere die Unterstellungs- und 
Amtshilfeverfahren sowie die Vor-Ort-Kontrolle. Zudem werden die 
Gebühren-Obergrenzen angehoben. Die Regelung der Aufsichtsabgaben 
bleibt unverändert.
Die Verordnung vom 2. Dezember 1996 über die Erhebung von Abgaben 
und Gebühren durch die EBK bedurfte einiger Anpassungen. Sie wurde 
mit Rechtsgrundlagen ergänzt, welche die Erhebung von Gebühren für 
wesentliche Geschäfte der EBK wie die Unterstellungs- und 
Amtshilfeverfahren sowie die Vor-Ort-Kontrollen regeln. Im Weiteren 
wurde die Obergrenze der Gebühren den veränderten Verhältnissen 
entsprechend angehoben. Keine Änderungen haben die Bestimmungen zu 
den Aufsichtsabgaben (Grund- und Zusatzabgaben) erfahren.
Nach wie vor werden die Kosten der EBK vollumfänglich über die 
Aufsichtsabgaben und Gebühren gedeckt. Der Ertrag aus den Gebühren 
wird sich schätzungsweise um 25 % bis 30 % erhöhen, was eine 
anteilsmässige Reduktion der Erträge aus den Aufsichtsabgaben zur 
Folge haben wird.
Die Verordnungsänderungen treten am 1. November 2003 in Kraft.
Auskunft: Tanja Kocher, Eidgenössische Bankenkommission, Tel.: 031 
323 08 57
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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