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EFD: Pensionskasse PUBLICA des Bundes: Keine verfrühte pauschale Beitragserhöhung

Bern (ots)

26. Sep 2003 (EFD) Der Bundesrat betrachtet eine
pauschale Anpassung der Beiträge an die Pensionskasse des Bundes 
PUBLICA zum jetzigen Zeitpunkt für verfrüht. Dies schreibt er in 
seiner ablehnenden Antwort auf eine Motion der Spezialkommission des 
Nationalrates. Der Bundesrat ist zudem der Meinung, dass die beiden 
Themenkreise vorzeitige Pensionierung und erhöhte 
Invalidisierungsrate separat betrachtet werden müssen, da es sich um 
verschiedene Geschäftsvorfälle handelt.
Die Spezialkommission des Nationalrates, Minderheit Weyeneth, hatte 
in ihrer Motion vom 22. August 2003 an den Bundesrat verlangt, zur 
Deckung der ungedeckten Kosten, die sich aus der frühzeitigen 
Pensionierung des Personals und der erhöhten Invalidisierungsrate 
ergeben, die Beiträge an die PUBLICA per 01.01.04 um 3 Prozent zu 
erhöhen. Die Beiträge der Erhöhung sollten dabei hälftig zwischen 
Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt werden.
Der Bundesrat teilt die Meinung, dass die Finanzierungsdefizite der 
Pensionskasse des Bundes PUBLICA behoben werden müssen. Er 
betrachtet jedoch eine pauschale, nicht erhärtete Beitragsanpassung 
für verfrüht. Der Bundesrat prüft zur Zeit Massnahmen, damit die 
frühzeitige Pensionierung und insbesondere die Ausrichtung der AHV- 
Überbrückungsrente kostendeckend werden. Eine pauschale, nicht auf 
eingehende Überprüfung der technischen Grundlagen von PUBLICA 
abgestützte Beitragsanpassung wäre deshalb verfrüht und würde mit 
Sicherheit auch vom Personal nicht verstanden.
Seit dem 1. Juni 2003 müssen für den Bezug einer Invalidenrente die 
Voraussetzungen nach dem IVG erfüllt sein. Die sogenannte 
Berufsinvalidität kommt nur noch subsidiär für Personen über 50 
Jahren zur Anwendung. Für die Invalidisierungspraxis bedeutet dies 
bereits eine deutliche Verschärfung, insbesondere, weil bei 
sogenannten "Berufsinvaliditätsfällen" der Arbeitgeber die Kosten zu 
tragen hat, was bisher nicht der Fall war.
Der Bundesrat ist zudem der Meinung, dass die beiden Themenkreise 
vorzeitige Pensionierung und erhöhte Invalidisierungsrate separat 
betrachtet werden müssen, da es sich um verschiedene 
Geschäftsvorfälle handelt. Er beantragt daher, die Motion der 
Spezialkommission des Nationarates, Minderheit Weyeneth, abzulehnen.
Auskunft: David Gerber, Eidg. Personalamt, Tel. 031 323 93 65
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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