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EFD: Revidierte Empfehlungen der FATF zur Bekämpfung der Geldwäscherei: Auftrag an das EFD

Bern (ots)

22. Okt 2003 (EFD) Der Bundesrat hat heute das EFD
beauftragt, eine interdepartementale Arbeitsgruppe einzusetzen, die 
einen Botschaftsentwurf zur Umsetzung der 40 revidierten 
Empfehlungen der Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei 
(FATF) erarbeiten soll. Die 40 revidierten Empfehlungen wurden an 
der Vollversammlung der FATF im Juni 2003 verabschiedet. Sie bilden 
den neuen internationalen Standard zur Bekämpfung von Geldwäscherei 
und Terrorismusfinanzierung.
Die FATF wird ab Anfang 2005 überprüfen, ob und wie die neuen 
Standards umgesetzt werden. Alle Mitgliedländer der FATF sind also 
dazu aufgerufen, die neuen Empfehlungen rechtzeitig einzuführen.
Die schweizerische Gesetzgebung stimmt mit diesen neuen Standards 
schon weitgehend überein. Einige Anpassungen sind allerdings 
trotzdem vorzunehmen, insbesondere im Bereich des Strafrechts und 
des Aktienrechts - unter anderem geht es um eine Erweiterung der 
Liste mit den Straftaten, die als Vortaten zur Geldwäscherei gelten. 
Da auch das Geldwäschereigesetz (GwG), wie sich in den ersten Jahren 
von dessen Vollzug gezeigt hat, in verschiedenen Punkten angepasst 
werden muss, ist es wichtig, dass die FATF-bedingten Änderungen 
gleichzeitig vorgenommen werden. Deshalb hat der Bundesrat 
beschlossen, eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter der 
Federführung des EFD einzusetzen. Diese Arbeitsgruppe soll einen 
Botschaftsentwurf über die Gesetzesänderungen erarbeiten, die zur 
Umsetzung der 40 Empfehlungen der FATF notwendig sind. Sie wird die 
von den Gesetzesänderungen betroffenen Kreise punktuell 
konsultieren.
Auskunft: Giovanni Antonio Colombo, Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: 
031 322 60 87
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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