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EFD: Erhebung eines "Treibstofffrankens für den öffentlichen Verkehr" abgelehnt

Bern (ots)

26. Nov 2003 (EFD) Der Bundesrat lehnt eine Motion der
Grünen Fraktion des Nationalrates ab, die mit der Erhebung eines 
Treibstoffrankens den öffentlichen Verkehr fördern will. Er vertritt 
die Auffassung, dass die Erhebung eines solchen Zuschlags verfrüht 
sei und zuerst die Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssten, die 
das CO2-Gesetz und die neue Schwerverkehrsabgabe im Hinblick auf die 
Reduktion der Luftverschmutzung bieten. Er beabsichtigt zudem, 
Massnahmen für die Verbesserung des Verkehrsablaufs in Städten und 
Agglomerationen mit zweckgebundenen Verkehrsabgaben zu finanzieren.
Die Grüne Fraktion des Nationalrates verlangte in einer Motion die 
Erhebung eines Zuschlags von einem Franken pro Liter Treibstoff. 
Dieses Geld sollte zur Hälfte in Form von Vergünstigungen von 
Abonnementen und Fahrkarten des öffentlichen Verkehrs an die 
Bevölkerung zurückerstattet werden. Die andere Hälfte des 
Treibstoffrankens sollte für Investitionen in den öffentlichen 
Verkehr und zur Verdichtung von Fahrplänen eingesetzt werden und die 
Einführung dieser Massnahmen wäre stufenweise umzusetzen.
Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme, er sei sich der 
Gefahren der Luftverschmutzung bewusst, die vom motorisierten 
Verkehr ausgingen. Um den Schadstoffausstoss zu reduzieren, werde er 
in den kommenden Monaten die Notwendigkeit der Einführung einer CO2- 
Abgabe und deren Satzhöhe prüfen. Er werde in diesem Zusammenhang 
auch die geplante Erhöhung der leistungsabhängigen 
Schwerverkehrsabgabe berücksichtigen.
Mit Blick auf die Förderung des öffentlichen Verkehrs schlägt der 
Bundesrat zudem im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und 
der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen vor, dass der Bund 
die zweckgebundenen Verkehrsabgaben auch für Massnahmen zur 
Verbesserung des Verkehrsablaufs in Städten und Agglomerationen 
verwendet.
Der Bundesrat beantragt deshalb den eidgenössischen Räten, die 
Motion der Grünen Fraktion abzulehnen.
Auskunft: 
Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: 031 322 60 09 Andreas 
Pfammatter, Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: 031 322 60 54
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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