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EFD: Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zur Unternehmenssteuerreform II

Bern (ots)

05. Dez 2003 (EFD) Die Unternehmenssteuerreform II
will den Standort Schweiz durch eine gezielte steuerliche Entlastung 
des Risikokapitals stärken. Diese soll primär den Investoren, die 
unternehmerisch tätig sind, zugute kommen. Die heute vom Bundesrat 
in die Vernehmlassung geschickte Vorlage enthält drei Modelle. Diese 
unterscheiden sich hinsichtlich der steuerlichen Massnahmen auf der 
Stufe des Beteiligungsinhabers. Während die Modelle eins und zwei 
neben der Entlastung auf den ausgeschütteten Dividenden auch ein 
Teilbesteuerungsverfahren bei Veräusserung auf so genannt 
qualifizierten Beteiligungen ins Auge fassen, beschränkt sich das 
dritte Modell einzig auf die Belastungsminderung von 
Gewinnausschüttungen. Je nach Modell verursacht die 
Unternehmenssteuerreform II in der Einführungsphase grössere 
Mindererträge: bei den Kantonen zwischen 700 und 730 Millionen 
Franken, beim Bund zwischen 30 und 60 Millionen. Das durch die 
steuerliche Entlastung generierte Wirtschaftswachstum äufnet jedoch 
zusätzliche Fiskaleinnahmen, so dass langfristig ein Teil der Reform 
selbst finanziert werden kann. Nach Auffassung des Bundesrates ist 
die Unternehmenssteuerreform II nur dann finanziell tragbar, wenn 
erstens die im Zusammenhang mit dem Steuerpaket 2001 angekündigte 
Korrekturvorlage bei der Wohneigentumsbesteuerung und zweitens die 
in den Entlastungsprogrammen 2003 und 2004 vorgesehenen Massnahmen 
vom Parlament genehmigt werden. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis 
am 30. April 2004.
Internationale Vergleiche zeigen, dass die Besteuerung auf der Stufe 
Unternehmen beim Bund und bei den Kantonen günstig ausfällt. 
Hingegen sind die steuerlichen Vorteile weniger ausgeprägt, wenn 
neben der Unternehmensebene auch die Belastung des Investors selbst 
mit einbezogen wird. Daher will der Bundesrat eine gezielte 
steuerliche Entlastung beim Risikokapital vornehmen, die primär den 
Investoren, welche sich unternehmerisch betätigen, zugute kommen 
soll. Zur Debatte stehen drei Modelle (siehe Rohstoff).
Finanzielle Auswirkungen
Die Unternehmenssteuerreform II ist ohne Mindererträge nicht 
durchführbar. In der Einführungsphase wäre je nach Modell mit 
Einbussen in der Grössenordnung von 730 bis 790 Millionen Franken zu 
rechnen. Dank den steuerlichen Entlastungen würde jedoch 
zusätzliches Wirtschaftswachstum generiert, wodurch die 
Bemessungsgrundlagen der Einkommenssteuern und indirekten Steuern 
expandierten. Diese Wachstumseffekte kämen mittel- bis langfristig 
voll zur Entfaltung. Ein Teil der Reform könnte dadurch selbst 
finanziert werden. Die Mindereinnahmen träfen vor allem die Kantone. 
Während diese kurzfristig jährliche Einbussen zwischen 700 und 730 
Millionen Franken (Bund zwischen 30 und 60 Millionen) zu gewärtigen 
hätten, würden die Ausfälle langfristig jährlich noch zwischen 465 
und 525 Millionen betragen. Der Bund hingegen könnte langfristig mit 
zusätzlichen Einnahmen im Umfang von 70 bis 100 Millionen Franken 
rechnen.
Nach Auffassung des Bundesrates ist die Unternehmenssteuerreform II 
nur dann finanziell tragbar, wenn erstens die im Zusammenhang mit 
dem Steuerpaket 2001 angekündigte Korrekturvorlage bei der 
Wohneigentumsbesteuerung und zweitens die in den 
Entlastungsprogrammen 2003 und 2004 vorgesehenen Massnahmen vom 
Parlament genehmigt werden.
Auskunft: 
Angelo Digeronimo, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 71 58 
Bruno Jeitziner, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 324 91 35 
Niklaus Sommerer, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 73 69
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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