Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Realistische Umwandlungssätze in der überobligatorischen beruflichen Vorsorge
Bern (ots)
15. Dez 2003 (EFD) Das Bundesamt für Privatversicherungen BPV darf bei den Tarifgenehmigungen keine anderen als die im Gesetz erwähnten Kriterien heranziehen. Dies schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Interpellation von Nationalrat Meinrado Robbiani (CVP/TI), der Fragen zu den Folgen tieferer Umwandlungssätze im Überobligatorium stellte.
Robbiani verlangte mit seiner Interpellation vorab Auskunft zur Glaubwürdigkeit und zur Sozialverträglichkeit des Systems der zweiten Säule nach der Senkung der Umwandlungssätze im Überobligatorium.
In seiner Antwort betont der Bundesrat, das BPV habe sich bei der Genehmigung der Tarifvorlagen ans Gesetz zu halten. Ein Tarif solle weder die Solvenz eines Versicherers gefährden noch missbräuchlich sein. Gerade die Glaubwürdigkeit und die Sicherheit des Systems erforderten, dass die Aufsichtsbehörden keine Tarife und Umwandlungssätze verlangten, die den demographischen und wirtschaftlichen Realitäten widersprächen, so der Bundesrat. Und überdies sei das sozialpolitische Ziel bei der Einführung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) der Gleichschritt zwischen Lohnentwicklung und Verzinsung der Altersguthaben auch mit den niedrigeren Umwandlungssätzen erfüllt.
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