Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Fusion der Lufttransportdienste des Bundes
Bern (ots)
19. Dez 2003 (EFD) Die beiden Lufttransportdienste des Bundes - der zivile und der militärische - zur Beförderung von Amtsträgern werden zusammengelegt. Diese Reorganisation wird Effizienzsteigerungen und Einsparungen ermöglichen. Die Einführung einer Kostenrechnung soll zudem die Kostentransparenz erhöhen. Dieser heute gefällte Entscheid des Bundesrates stützt sich auf den Bericht einer Arbeitsgruppe von EFD-VBS-UVEK. Der Bundesrat stellt zudem die sehr hohen Sicherheitsanforderungen in Frage.
Seit Jahren gibt das Bestehen zweier parallel tätiger Lufttransportdienste (Lufttransportdienst des Bundes / LTD des Bundesamtes für Zivilluftfahrt / BAZL einerseits und Lufttransport Luftwaffe / LT LW des VBS andererseits) zu Diskussionen Anlass. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des EFD erhielt im Sommer 2002 den Auftrag, die Möglichkeit einer Fusion beider Dienste zu prüfen, da sie dieselbe Aufgabe erfüllen, nämlich den Lufttransport von Amtsträgern gemäss Liste der Anspruchsberechtigten. Das Mandat beschränkte sich auf Organisationsfragen.
Der Bundesrat hat aufgrund dieser Untersuchung beschlossen, beide Dienste zusammenzulegen, wobei der LT LW die Luftfahrzeuge des LTD (zwei Helikopter und ein Jet Citation Excel) übernimmt. Der LT LW selber verfügt für den Transport von Regierungsmitgliedern über drei Puma-Helikopter und einen Falcon 50. Die gesamte Verantwortung für die Lufttransporte des Bundes wird dem VBS (LT LW) übertragen. Planung und Organisation der VIP-Lufttransporte erfolgt über die bestehende Einsatzzentrale des LT LW in Alpnach. Die Begleitung der VIPs auf dem Flugplatz Belp wird vom Personal des bereits vor Ort tätigen Bundesamtes für Betriebe der Luftwaffe übernommen.
Den fünf Piloten des LTD, die gleichzeitig eine beim BAZL verbleibende Inspektorentätigkeit ausführen, wird die Möglichkeit angeboten, in den LT LW zu wechseln. Die 1,5 Stellen der LTD- Einsatzleitung werden nach Alpnach transferiert.
Der Bundesrat hat das VBS beauftragt, zusammen mit dem UVEK die Fusion umzusetzen. Bei dieser Gelegenheit hat er ausserdem die extrem hohen Sicherheitsanforderungen für den Transport von Regierungsmitgliedern in Frage gestellt, insbesondere die Vorschrift, nur zweimotorige Helikopter einsetzen zu dürfen. Diese Anforderung verursacht hohe Kosten, weil die Standardflotte (Alouette III) der Armee für solche Transporte nicht genutzt werden kann.
Auskunft: Pierre-André Meyrat, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 40
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