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EFD: Topkader-Funktionen beim Bund überprüft und neu bewertet

Bern (ots)

22. Dez 2003 (EFD) Die Überprüfung der Löhne im
Topkader der Bundesverwaltung hat zu verschiedenen Neubewertungen 
geführt. 13 Höher- stehen 11 Tieferbewertungen gegenüber. Diese 
treten auf den 1. Januar 2004 in Kraft.
Das Eidg. Personalamt EPA hat im Rahmen des Projekts "Topkader" 
zusammen mit der Koordinationskommission für die Einreihung höherer 
Funktionen (KOKO) die Löhne der Staatssekretäre / 
Staatssekretärinnen, der Generalsekretäre / Generalsekretärinnen, 
der Amtsdirektoren / Amtsdirektorinnen sowie der Vizekanzler / 
Vizekanzlerinnen überprüft.
13 Höher-, 11 Tieferbewertungen
Im Rahmen des Projekts "Topkader" wurden die Einreihungen von 
insgesamt 64 Funktionen in die Lohnklassen 34 bis 38 überprüft. Bei 
dreizehn von ihnen hat sich eine Höherbewertung gerechtfertigt, elf 
mussten tiefer bewertet werden. Massgebend für die Höher- und 
Tieferbewertungen waren Veränderungen der Anforderungen als Folge 
von neuen oder weggefallenen Aufgaben sowie Reorganisationen. Die 
sich aus den Höherbewertungen ergebenden Kosten werden durch die 
Tieferbewertungen weitgehend aufgewogen.
Der Bundesrat hatte die Neubewertungen an seiner Sitzung vom 5. 
November 2003 beschlossen. Nach Zustimmung der Finanzdelegation der 
Eidg. Räte am 15. Dezember 2003 treten die Neubewertungen auf den 1. 
Januar 2004 in Kraft. Finanziell voll wirksam werden sie jedoch 
erst, wenn die Inhaber und Inhaberinnen der entsprechenden 
Funktionen die Höchstbeträge ihrer neuen Lohnklassen erreicht haben. 
Dies dauert in der Regel mehrere Jahre.
Weiteres Vorgehen:
Das im Projekt "Topkader" eingesetzte Bewertungssystem wird in 
Zukunft für alle Bewertungen von Funktionen in den Lohnklassen 28 - 
38 eingesetzt. Ferner soll das EPA das Bewertungssystem in 
Zusammenarbeit mit den Departementen und der Bundeskanzlei für die 
Anwendung in den tieferen Lohnklassen anpassen.
Neues Lohnsystem
Die Bundesverwaltung hat seit dem 1. Januar 2002 ein neues 
Lohnsystem. Es ermöglicht eine leistungsdifferenzierte 
Lohnentwicklung. Sie basiert auf den Leistungen, die am Ende eines 
Jahres beurteilt werden. Das Lohnsystem wurde etappenweise 
realisiert. In den Schritten 1 und 2 wurden u.a. Lohnautomatismen 
abgeschafft sowie ein Einklassensystem für die 
leistungsdifferenzierte Lohnentwicklung eingeführt. Grosses Gewicht 
wurde auf die Qualitätssicherung bei der Umsetzung des Lohnsystems 
in die Praxis gesetzt. Im dritten - nun von Bundesrat und 
Finanzdelegation verabschiedeten Schritt - wurden die Lohnklassen 
der Topkader der Bundesverwaltung überprüft.
Auskunft: Thierry Borel, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62 11
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
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