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EFD: Neue Bundesgerichtssitze: Eckwerte für die Standortbeiträge der Kantone genehmigt

Bern (ots)

Gemeinsame Pressemitteilung von Bund, Kanton St. Gallen und Kanton
Tessin
23. Dez 2003 (EFD) Nach erfolgreichen Verhandlungen auf Regierungs- 
und Verwaltungsebene konnte eine Einigung über die finanzielle 
Beteiligung der Kantone St. Gallen und Tessin am Aufbau der neuen 
Bundesgerichte erzielt werden. Die Eckwerte für die Beiträge der 
Standortkantone wurden in gemeinsamen Absichtserklärungen zwischen 
dem Bundesrat und den Regierungen der Kantone St. Gallen und Tessin 
verbindlich festgelegt. Die beiden Kantone beteiligen sich mit 
jeweils rund 43 Prozent an den gesamten Investitionskosten der 
beiden Gerichte. Basierend darauf werden nun im Januar 2004 die 
notwendigen Vereinbarungen im Detail ausgearbeitet, so dass die 
Planungs- und Projektierungsarbeiten für die neuen Bundesgerichte 
weiter vorangetrieben werden können.
Das Eidg. Parlament hat im Juni 2002 St. Gallen und Bellinzona als 
Sitz der neuen Bundesgerichte bestimmt. In St. Gallen soll das neue 
Bundesverwaltungsgericht mit im Endausbau rund 450 Arbeitsplätzen 
und in Bellinzona das neue Bundesstrafgericht mit rund 90 
Arbeitsplätzen aufgebaut werden. Letzteres wird seine Arbeit jedoch 
bereits am 1. April 2004 in reduzierter Besetzung aufnehmen..
Intensive Verhandlungen auf Regierungs- und Verwaltungsebene
Gemäss Botschaft zum Sitz des Bundesstrafgerichts und des 
Bundesverwaltunggerichts sowie gestützt auf eine Ermächtigung im 
Gerichtssitzgesetz erwartet der Bund, dass sich die Standortkantone 
in angemessener Weise an den Aufbaukosten (Grundstück, Baukosten) 
beteiligen. Nach mehreren intensiven und konstruktiven 
Verhandlungsrunden sowohl auf Regierungs- als auch auf 
Verwaltungsebene konnte eine für alle Beteiligten befriedigende 
Lösung gefunden und eine Einigung über die Eckwerte der finanziellen 
Beteiligung der Standortkantone erzielt werden.
Gemeinsame Absichtserklärungen
Die Eckwerte der Finanzierungsbeteiligung wurden in gemeinsamen 
Absichtserklärungen zwischen dem Bundesrat und den Regierungen der 
Kantone St. Gallen und Tessin verbindlich festgelegt. Die 
Regierungen der Standortkantone haben diese Absichtserklärungen am 
16. Dezember 2003 genehmigt. Am 19. Dezember 2003 hat auch der 
Bundesrat diesen Absichtserklärungen zugestimmt. Auf dieser Basis 
können nun im Januar 2004 die definitiven Vereinbarungen 
ausgearbeitet werden. Parallel dazu werden die Planungs- und 
Projektierungsarbeiten für die neuen Gerichte zielstrebig 
vorangetrieben. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona wird seine 
Arbeit bereits am 1. April 2004 in provisorischen Gebäuden 
aufnehmen. Bis 2009 sollen dann die definitiven Gebäude bezogen 
werden können. Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen soll nach 
heutiger Planung im Jahr 2007 seine Arbeit im neuen Gebäude 
aufnehmen können.
Finanzielle Beteiligung der Standortkantone
Gemäss der ausgehandelten Lösung erbringen die Kantone St. Gallen 
und Tessin finanzielle Leistungen, die in beiden Fällen einem 
prozentual gleich hohen Standortbeitrag von rund 43 Prozent der 
jeweiligen Gesamtinvestitionskosten entsprechen.
Das Bundesstrafgericht wird durch den Bund geschaffen und in 
Bellinzona angesiedelt. Der Kanton Tessin bringt die Grundstücke und 
die darauf befindlichen Gebäude ein und leistet darüber hinaus noch 
einen festen Kostenbeitrag. Das Bundesverwaltungsgericht in St. 
Gallen wird durch den Kanton errichtet und dauerhaft an den Bund 
vermietet. Die finanzielle Beteiligung des Kantons St. Gallen 
besteht aus einem festen Kostenbeitrag von 15 Mio. Franken, der noch 
durch das Kantonsparlament genehmigt werden muss und dem 
fakultativen Finanzreferendum untersteht, sowie aus einer 
dauerhaften Vergünstigung des Mietzinses.
Folgearbeiten
Basierend auf diesen verbindlichen Eckwerten werden im Januar 2004 
die definitiven Vereinbarungen ausgearbeitet. Noch im ersten 
Halbjahr soll dann ein Projektwettbewerb für die Erstellung des 
Bundesverwaltungsgerichtes in St. Gallen durchgeführt werden. Der 
Projektwettbewerb für das Bundesstrafgericht soll im Herbst 2004 
ausgelöst werden.
Weitere Auskünfte: · Bund: Jules Busslinger, Stv. Generalsekretär 
EFD, 031 324 00 38 / 079 292 08 07 · St. Gallen: Medienkonferenz des 
Justiz- und Polizei- sowie des Finanzdepar-tementes: 23. Dezember 
2003, 09.30 Uhr, St.Gallen, Regierungsgebäude, Zimmer 311; Hans-
Rudolf Arta, Generalsekretär Justiz und Polizeideparte-ment Kanton 
St.Gallen, Tel 071 229 36 00 (bis 15.00 Uhr) · Tessin: Giorgio 
Battaglioni, Direttore della Divisone della Giustizia del Dipar-
temento delle Istituzioni, 091 814 32 20
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