Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Gesetzesentwurf zur Totalrevision des Anlagefondsgesetzes - Eröffnung der Vernehmlassung
Bern (ots)
14. Jan 2004 (EFD) Sämtliche Formen der kollektiven Kapitalanlagen sollen dem revidierten Anlagefondsgesetz unterstellt werden. Der Bundesrat hat heute beschlossen, am 1. Februar 2004 einen entsprechenden Gesetzesentwurf sowie einen ergänzenden Steuerbericht für drei Monate in die Vernehmlassung zu schicken.
Das geltende Anlagefondsgesetz ist am 1. Januar 1995 in Kraft getreten. In den letzten Jahren hat sich das Gesetz grundsätzlich bewährt und zu einer positiven Entwicklung des Fondsmarktes in der Schweiz geführt. Als wichtigste Nachteile erwiesen sich der eingeschränkte Zugang von Schweizer Fonds zu den europäischen Märkten, sowie die Tatsache, dass nach schweizerischem Recht nur vertraglich geregelte Fonds bewilligt werden können. Weiter erwiesen sich die fehlende Möglichkeit nach schweizerischem Recht Risikokapital-Fonds aufzulegen und fehlende Erleichterungen für vermögende Privatkunden (High Networth Individuals) als nachteilig. Zudem hat das Europäische Parlament am 23. Oktober 2001 zwei Änderungsvorschläge der EU-Fondsrichtlinie von 1985 genehmigt.
Es bestand somit doppelter Revisionsbedarf. Zum einen galt es, die Eurokompatibilität des Anlagefondsgesetzes zu wahren, zum andern, den Geltungsbereich des Anlagefondsgesetzes zu öffnen und das Gesetz unter Beibehaltung eines wirksamen Anlegerschutzes generell zu liberalisieren. Am 13. Februar 2002 hat der Bundesrat darum eine Expertenkommission unter der Leitung von Prof. Peter Forstmoser eingesetzt. Sie wurde beauftragt, eine umfassende Revision des Anlagefondsgesetzes durchzuführen und dem Eidgenössischen Finanzdepartement einen Gesetzesentwurf samt erläuterndem Bericht vorzulegen.
Die Expertenkommission schlägt in ihrem Entwurf einen eigentlichen Paradigmenwechsel in der Fondsgesetzgebung vor. Künftig sollen neue Rechtsformen der kollektiven Kapitalanlage eingeführt sowie sämtliche nach der schweizerischen Gesetzgebung ohne Bewilligung zulässigen Formen einem einzigen Aufsichtsgesetz unterstellt werden. Um dem neuen Geltungsbereich gebührend Rechnung zu tragen, soll das Anlagefondsgesetz künftig in "Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen" (KAG) umbenannt werden.
Steuerbericht als Ergänzung
Mit der Einführung gesellschaftsrechtlicher Formen der kollektiven Kapitalanlage drängte sich die Klärung steuerrechtlicher Fragen auf. Die Expertenkommission hat daher eine "Arbeitsgruppe Steuerfragen" unter der Leitung von Professor Xavier Oberson eingesetzt, die einen Bericht mit konkreten Empfehlungen vorlegte. Der Steuerbericht wird zusammen mit dem Entwurf der Expertenkommission in die Vernehmlassung geschickt.
Der Entwurf der Expertenkommission trägt den seit der letzten Revision eingetretenen Entwicklungen und den sich daraus ergebenden Nachteilen Rechnung. Er dient als Grundlage für die weiteren Revisionsarbeiten sowie für die kommende Diskussion über die Weiterentwicklung und Attraktivitätssteigerung des Fondsplatzes Schweiz. Zudem werden mit dem Entwurf verschiedene Anliegen parlamentarischer Vorstösse berücksichtigt.
Auskunft: Romain Marti, Eidg. Bankenkommission, Tel.: 031 322 69 23 Barbara Schaerer, Eidg. Finanzdepartement, Tel. 031 322 60 18
Vernehmlassungsunterlagen: http://www.efd.admin.ch/d/dok/gesetzgebung/vernehmlassungen/
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