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EFD: Weisungen für den Voranschlag 2005 und den Finanzplan 2006-08

Bern (ots)

05. Mär 2004 (EFD) Der Bundesrat hat heute die
Weisungen für den Voranschlag 2005 und den Finanzplan 2006-08 
verabschiedet. Die Weisungen sind der Startschuss für die neue 
Budget- und Planungsrunde. Sie weisen die Departemente an, bei der 
Einreichung ihrer Ausgaben den im Legislaturfinanzplan für das 
nächste Jahr vorgesehenen Betrag von 54 442 Millionen um 800 
Millionen zu unterschreiten.
Die Weisungen für den Voranschlag 2005 und den Finanzplan 2006 –- 08 
sind ein zentrales Instrument für die Haushaltssteuerung. Sie 
stecken den Rahmen für den Voranschlag und den Finanzplan ab. 
Gestützt auf die Weisungen werden die Departemente anfangs Mai ihre 
Eingaben einreichen, so dass ein erster Entwurf für den Voranschlag 
und den Finanzplan zusammengestellt werden kann, der dann die 
Grundlage für die weitere Bereinigung bildet.
Ausgangspunkt für die diesjährigen Weisungen ist der 
Legislaturfinanzplan für die Jahre 2005 - 2007, den der Bundesrat am 
25. Februar 2004 verabschiedet hat. Wie bereits in der Botschaft zum 
Entlastungsprogramm 03 im letzten Sommer angekündigt, ist das 
Entlastungsprogramm 03 nicht hinreichend, um die Lücke zwischen 
Ausgaben und Einnahmen gemäss den Bestimmungen der Schuldenbremse zu 
schliessen. Der Bundesrat hat deshalb im Legislaturplan ein weiteres 
Entlastungsprogramm angekündigt. Dieses wird allerdings nicht schon 
auf das nächste Jahr in Kraft treten können, weshalb sich der 
Bundesrat in den Weisungen für ein zweistufiges Verfahren 
entschieden und unterschiedliche Vorgaben für den Voranschlag und 
den Finanzplan beschlossen hat. So hat der Bundesrat die 
Departemente darauf verpflichtet, die im Legislaturfinanzplan für 
das nächste Jahr eingestellten Ausgaben um weitere 800 Millionen zu 
kürzen. Der Legislaturfinanzplan sieht für das nächste Jahr ein 
Ausgabenwachstum von 5,9 Prozent vor. Darin eingeschlossen sind die 
höheren Anteile Dritter an der Mehrwertsteuererhöhung zugunsten der 
IV und an der Erhöhung der Schwerverkehrsabgabe. Ohne diese beiden 
Sonderfaktoren und nach Vornahme der erwähnten Kürzung beträgt das 
Wachstum der Ausgaben im nächsten Jahr 0,7 Prozent.
Für die Finanzplanjahre 2006-08 gelten vorerst die Werte des 
Legislaturfinanzplanes als Obergrenze. Die erforderlichen Kürzungen 
werden im Zeitpunkt der Verabschiedung des Entlastungsprogramms 04 
im Herbst umgesetzt werden. Im neuen Planjahr 2008 dürfen die 
Ausgaben nur um die Teuerung angehoben werden.
Auskunft für Medienschaffende:
Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 60 09
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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