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EFD: Regeln zur Sanierung und Liquidation von Banken und zum verstärkten Schutz der Bankeinleger

Bern (ots)

31. Mär 2004 (EFD) Der Bundesrat hat die im
vergangenen Herbst vom Parlament beschlossene Änderung des 
Bankengesetzes zusammen mit den notwendigen Anpassungen von 
Verordnungen auf den 1. Juli 2004 in Kraft gesetzt. Damit wird das 
Verfahren zur Sanierung und Liquidation von Banken vereinfacht und 
vereinheitlicht. Der Einlegerschutz wird verbessert und dem Niveau 
der EU angeglichen, wobei das Gesetz den Banken eine einjährige 
Frist für die notwendigen Anpassungen einräumt.
Den Anstoss zur Gesetzesänderung gab die seinerzeitige Schliessung 
der Spar- und Leihkasse Thun (SLT), welche in der Öffentlichkeit 
grosse Betroffenheit auslöste und über die Landesgrenzen hinaus 
Wellen warf. Die Liquidation der SLT hat erneut zahlreiche 
Verfahrensmängel aufgezeigt. Im Zuge dieser Ereignisse wurde auch 
der Ruf nach einem verstärkten Schutz der Einleger laut. Die 
Gesetzesänderung - sie wurde vom Parlament im vergangenen Oktober 
ohne Gegenstimme verabschiedet - fasst die in zahlreichen Erlassen 
verstreuten Bestimmungen zum Bankenkonkurs im Bankengesetz zusammen 
und konzentriert sie auf das Wesentliche. Aufsicht, Sanierung und 
Liquidation von Banken werden besser aufeinander abgestimmt und 
unter die alleinige Zuständigkeit der Eidgenössischen 
Bankenkommission (EBK) gestellt. Das neu eingeführte 
Sanierungsverfahren kann auf den Einzelfall zugeschnitten werden. 
Ein Sanierungsbeauftragter erarbeitet unter Anhörung der Gläubiger 
und Eigner einen Sanierungsplan, der von der EBK zu genehmigen ist. 
Kommt keine Sanierung zustande, wird die Bank durch die EBK 
liquidiert.
Auskunft für Medienschaffende:
Barbara Schaerer, Eidg. Finanzdepartement, Tel. 031 322 60 18
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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