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EFD: Transparenz bei Entschädigungen ausserparlamentarischer Kommissionen

Bern (ots)

07. Jun 2004 (EFD) Die Entschädigungen von Mitgliedern
ausserparlamentarischer Kommissionen werden aus Gründen des 
Datenschutzes nicht im Internet veröffentlicht. Dies geht aus einem 
Bericht des Bundesrats an das Parlament hervor. Der Bundesrat ist 
jedoch bereit, die Daten zuhanden der Finanzdelegation auf Wunsch 
zusammenzustellen.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. Juni 2004 den Bericht an 
das eidgenössische Parlament zum Postulat Bühlmann (01.3132 NR) 
verabschiedet. Nationalrätin Bühlmann (GP LU) hatte den Bundesrat 
aufgefordert, alle Entschädigungen von Präsidentinnen und 
Präsidenten sowie Mitgliedern ausserparlamentarischer Kommissionen 
öffentlich zu machen und die Liste im Internet zu publizieren. 
Rechtliche Abklärungen haben ergeben, dass dies aus Gründen des 
Datenschutzes nicht möglich ist. Die von Nationalrätin Bühlmann 
verlangte Transparenz wird jedoch gegenüber den Mitgliedern der 
Finanzdelegation geschaffen.
Die im Bericht zitierten rechtlichen Gründe sind:
Das Datenschutzgesetz ermächtigt Bundesorgane nur dann zur 
Bekanntgabe von Personendaten, wenn dafür eine Rechtsgrundlage 
besteht. Gegenwärtig enthält weder die bundesrätliche Verordnung vom 
3. Juni 1996 über ausserparlamentarische Kommissionen sowie 
Leitungsorgane und Vertretungen des Bundes, noch die Verordnung des 
Eidgenössischen Finanzdepartements vom 12. Dezember 1996 über die 
Taggelder und die Vergütungen der Mitglieder ausserparlamentarischer 
Kommissionen eine solche Rechtsgrundlage.
Das Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Bundesversammlung in 
Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. Juni 1967 über die 
Eidgenössische Finanzkontrolle sieht Folgendes vor: Dem Sekretär der 
Finanzkommissionen und der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte 
stehen die gleichen Befugnisse wie der Eidgenössischen 
Finanzkontrolle zu in Bezug auf die Beschaffung der Dokumentation, 
das Einholen von Auskünften, die Akteneinsichtnahme und die 
Beanspruchung der Amtshilfe. Demzufolge kann das Eidgenössische 
Finanzdepartement auf Ersuchen der Finanzdelegation die gewünschten 
Informationen in Form einer Tabelle liefern; aus ihr sind dann die 
Präsidenten und Mitglieder aller Kommissionen sowie allfällig 
ausgerichtete Pauschalentschädigungen ersichtlich.
Auskunft für Medienschaffende:
Thierry Borel, Eidg. Personalamt, 031 322 62 11 Corinne Raschlé, 
Eidg. Personalamt, 031 322 62 30
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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