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EFD: Doppelbesteuerungsabkommen mit Estland in Kraft

Bern (ots)

05. Aug 2004 (EFD) Das am 11. Juni 2002 unterzeichnete
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der Republik 
Estland ist am 12. Juli 2004 in Kraft getreten.
Die Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens finden hinsichtlich 
der an der Quelle erhobenen Steuern auf Einkünfte Anwendung, die am 
oder nach dem 1. Januar 2005 erzielt werden, und hinsichtlich der 
übrigen Steuern vom Einkommen und vom Vermögen auf Steuerjahr, die 
am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen.
Das ausgehandelte Abkommen folgt weitgehend dem Musterabkommen der 
OECD sowie der schweizerischen Vertragspraxis.
Auskunft für Medienschaffende:
Christoph Schelling, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 323 01 82
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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CH-3003 Bern
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