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EFD: Allgemeine Gebührenverordnung des Bundes verabschiedet

Bern (ots)

08. Sep 2004 (EFD) Die Rechtssicherheit und die
Transparenz im Bereich der Gebührenpflicht soll erhöht werden und 
die Gebührenpflichtigen sollen eine Gewähr der Gleichbehandlung 
erhalten. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat an seiner heutigen 
Sitzung die neue Allgemeine Gebührenverordnung des Bundes 
verabschiedet. Sie soll zusammen mit der gesetzlichen Grundlage in 
Artikel 46a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes auf 
den 1. Januar 2005 in Kraft treten.
Mit der Allgemeinen Gebührenverordnung werden in der 
Bundesverwaltung erstmals zentrale Grundsätze der Gebührenerhebung 
einheitlich auf Verordnungsebene geregelt. Sie gelten für 
Verfügungen und Dienstleistungen der Bundesverwaltung sowie für das 
Verfahren zum Gebühreninkasso. Die konkreten Gebührentarife werden 
hingegen nach wie vor in einem eigenen Erlass des betreffenden 
Sachbereichs geregelt.
Auskunft für Medienschaffende:
Barbara Schaerer, Eidg. Finanzdepartement, Tel.: 031 322 60 18
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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CH-3003 Bern
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