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EFD: Neugestaltung des Finanzausgleichs: Vernehmlassung zu Ausführungsgesetzen

Bern (ots)

24. Sep 2004 (EFD) Der Bundesrat hat heute die
Ausführungsgesetzgebung zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und 
der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) in die 
Vernehmlassung gegeben. Damit löst er sein während der 
parlamentarischen Beratungen abgegebenes Versprechen ein, die 
Entwürfe der zur NFA gehörenden Ausführungsgesetzgebung noch vor der 
Volksabstimmung über die Verfassungsänderung vorzulegen. Die 
Vernehmlassung zur Ausführungsgesetzgebung dauert bis zum 15. 
Februar 2005. Sie steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung von Volk 
und Ständen in der Volksabstimmung vom 28. November 2004.
Wenn die NFA am 28. November von Volk und Ständen angenommen wird, 
dann sind in der Folge insgesamt gut 30 Bundesgesetze anzupassen. Da 
alle als Teil einer kohärenten Föderalismusreform und rund die 
Hälfte davon als gesetzgeberischer Ausfluss der vom Parlament 
verabschiedeten Verfassungsnormen aufzufassen sind, werden sie in 
Form eines referendumsfähigen Mantelerlasses zusammengefasst, dem 
"Bundesgesetz über die Schaffung und die Änderung von Erlassen zur 
Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen 
Bund und Kantonen (NFA)".
Während in einzelnen Bereichen die Modifikationen nur punktueller 
Natur sind, fallen sie in anderen Politikbereichen weit umfassender 
aus. So wird auf dem Gebiet der heutigen kollektiven IV-Leistungen 
ein neues Rahmengesetz des Bundes zur sozialen Integration Invalider 
unterbreitet.
Einige der Änderungen von Bundesgesetzen sind infolge der vom 
Parlament am 3. Oktober 2003 verabschiedeten Verfassungsbestimmungen 
unabdingbar. Weitere Gesetzesmodifikationen sind vorzunehmen, ohne 
dass die Verfassung modifiziert werden musste (so z.B. auf dem 
Gebiet der Fischereigesetzgebung oder der Forstwirtschaft). In 
diesen Fällen haben im Rahmen der Verfassungsvorlage folgerichtig 
keine Beratungen im Parlament stattgefunden.
Zeitpunkt der Vernehmlassungseröffnung
Der Bundesrat hat die Volksabstimmung zum NFA-Bundesbeschluss auf 
den 28. November 2004 festgelegt. Anlässlich der Beratungen im 
Parlament hatte er festgehalten, dass er die Entwürfe der zur NFA 
gehörigen Ausführungsgesetzgebung noch vor dem Abstimmungstermin 
vorlegen werde. Mit der Veröffentlichung des Vernehmlassungsberichts 
zum jetzigen Zeitpunkt wird dieses Versprechen eingehalten. Damit 
erhalten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Klarheit über die 
beabsichtigten Modifikationen auf Gesetzesstufe und sind nicht 
genötigt, die Katze im Sack zu kaufen.
Weiteres Vorgehen
Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Februar 2005. Nach deren 
Auswertung und nach nochmaliger Anhörung der Kantone wird der 
Bundesrat seine Vorschläge an das Parlament weiterleiten. Die 
parlamentarischen Beratungen dürften in der 2. Jahreshälfte 2005 
beginnen. Mit der Inkraftsetzung der NFA ist nicht vor dem 1. Januar 
2008 zu rechnen.
Auskunft für Medienschaffende:
Gerard Wettstein, Vertreter Bund, Tel 031 322 97 61 
Walter Moser, Vertreter Kantone, Tel 031 322 38 24
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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CH-3003 Bern
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