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EFD: Dringliche Teilrevision des PKB-Gesetzes verabschiedet

Bern (ots)

24. Sep 2004 (EFD) Der Bundesrat hat an seiner
heutigen Sitzung die dringliche Teilrevision des PKB-Gesetzes 
zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Teilrevision sieht unter 
anderem die Aufhebung der Garantie des halben Teuerungsausgleichs 
auf den Renten des Bundespersonals vor. Die Gesetzesänderung soll 
per 1. Januar 2005 in Kraft treten.
Der Bundesrat hat am 29. Oktober 2003 zur Entlastung des Bundes von 
seinen durch die Migration übernommenen Verpflichtungen und zur 
Sicherstellung einer längerfristigen Konsolidierung von PUBLICA eine 
Teilrevision des Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes 
(PKB-Gesetz) in Auftrag gegeben. Die angespannte Lage im 
Finanzhaushalt des Bundes bewog den Bundesrat jedoch, bereits auf 
den 1. Januar 2005 dringliche Massnahmen aus der Revision des PKB- 
Gesetzes vorzuziehen, welche ab 1.1.2005 zu wiederkehrenden 
Einsparungen in der Höhe von rund 50 Mio. Franken führen werden.
Die Teilrevision des PKG-Gesetzes umfasst folgende drei Punkte:
  • Aufhebung der noch geltenden Garantie der Teuerungsanpassung von 50 Prozent auf den Renten der Pensionskasse des Bundes. Falls die Pensionskasse den Teuerungsausgleich auf den Renten nicht gewähren kann, kann der Bundesrat aufgrund einer entsprechenden Bestimmung auch künftig einen beschränkten Teuerungsausgleich gewähren, und zwar in Zeiten hoher Teuerung oder wenn die auf den Renten aufgelaufene Teuerung ein bestimmtes Ausmass erreicht hat.
  • Aufhebung der Gleichbehandlung der Angestellten, die vor der Verselbstständigung der Bundesunternehmen in Pension gegangen sind, und der Rentnerinnen und Rentner der Bundesverwaltung bezüglich der Teuerungsanpassung der Renten. Damit werden die Unternehmen des Bundes von der Pflicht befreit, bei jenen Rentnerinnen und Rentnern, die vor der Verselbstständigung der Betriebe (z.B. SBB, Post etc.) pensioniert worden sind (= ehemalige Bundesrentner/innen), die gleiche Teuerungsanpassung vorzunehmen, wie sie gestützt auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen vom Bundesrat auf den Renten der ehemaligen Angestellten der Bundesverwaltung vorgenommen werden.
  • Eine Präzisierung der geltenden Bestimmung über die Wertschwankungsreserven soll ermöglichen, dass die Wertschwankungsreserven - vorrangig aus zukünftigen Überschüssen - auf ein der Anlagestrategie angemessenes Niveau geäufnet werden können, bevor alle übrigen Reservenkategorien im angestrebten Ausmass gebildet sind. Damit wird der Risikoeinschätzung möglicher Wertschwankungen bei den Kapitalanlagen und deren finanziellen Auswirkungen Rechnung getragen.
Ausserdem hat sich der Bundesrat am 18. August 2004 dafür 
ausgesprochen, dass der Wechsel zum Beitragsprimat gegen Ende 2006 
stattfinden soll. Die derzeitigen Bedingungen zur vorzeitigen 
freiwilligen Pensionierung bleiben - auch als Folge der 
Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern des Bundespersonals vom 
17. August 2004 - bis zur Migration ins Beitragsprimat unverändert.
Auskunft für Medienschaffende:
Peter Hablützel, Direktor Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62 01
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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CH-3003 Bern
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