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Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

Annahme der Botschaft über die Revision des Kartellgesetzes

Bern (ots)

Der Bundesrat hat die Botschaft über die Revision des
Kartellgesetzes verabschiedet. Hauptziel dieser Revision ist die
Verbesserung der präventiven Wirkung des Kartellgesetzes: Die
Wettbewerbskommission (Weko) erhält neue Instrumente, um Verstösse
gegen den Wettbewerb zu ahnden. Im Vordergrund stehen direkte
Sanktionen, die Unternehmen, welche gegen das Kartellgesetz
verstossen, auferlegt werden können. Das wettbewerbsrechtliche
Instrumentarium wird um eine Bonusregelung ergänzt und daher an
Effizienz gewinnen.
Das Kartellgesetz, das am 1. Juli 1996 in Kraft getreten ist, hat
zum Schutz des wirksamen Wettbewerbs moderne Instrumente geschaffen,
um gegen die schädlichen wirtschaftlichen Auswirkungen von Kartellen
und anderer Formen von Wettbewerbsbeschränkungen vorzugehen. Die
Effizienz der Untersuchungsverfahren konnte nach einer Anlaufphase,
in der gewisse Anpassungen nötig waren, beträchtlich gesteigert
werden. Das bestehende Gesetz weist jedoch einen Schwachpunkt auf:
Verstösse gegen das Kartellgesetz können nicht direkt bestraft
werden. Erst bei einem Wiederholungsfall können Sanktionen
ausgesprochen werden. Um den präventiven Charakter des Gesetzes zu
verbessern, muss diese Schwachstelle korrigiert werden.
Das Instrument der direkten Sanktionen wird auf harte Kartelle
beschränkt. Harte Kartelle sind Kartelle, die Absprachen bezüglich
Preise, Mengen oder geografischer Verteilung treffen. Damit werden
hauptsächlich jene Absprachen ins Auge gefasst, bei denen jeglicher
Wettbewerb ausgeschaltet wird. Um eine effektive präventive Wirkung
zu entfalten, muss die Sanktion nötigenfalls gewichtig sein. Die
Revision schlägt vor, dass Unternehmen, welche die Wettbewerbsregeln
umgehen, mit einem Betrag von bis zu 10% ihres in den letzten drei
Jahren in der Schweiz erzielten Umsatzes sanktioniert werden können.
Die Höhe der Sanktionen kann jedoch auch unter dieser Höchstgrenze
liegen. Sie wird in erster Linie je nach Schwere und Dauer des
Verstosses berechnet.
Zusätzlich zu den direkten Sanktionen führt das revidierte Gesetz
eine Bonusregelung ein. Dieses Instrument wird es der Weko erlauben,
ganz oder teilweise auf eine direkte Sanktion zu verzichten, wenn ein
Unternehmen, das zu einem Kartell gehört, zur Aufdeckung und zur
Auflösung dieses Kartells beiträgt. Diese Massnahme, die im Ausland
breite Anwendung findet, hat sich bewährt. Die Zusammenarbeit mit
betroffenen Unternehmen wird die Arbeit der Behörden in Bezug auf die
Aufdeckung von Kartellen wesentlich erleichtern.
Neben den beiden genannten Massnahmen bietet die Revision auch
Gelegenheit, Änderungen technischer Art anzubringen. Die Revision
sieht vor, auf die speziellen Schwellenwerte für die Meldepflicht bei
Zusammenschlüssen im Medienbereich zu verzichten. Auch bei der
Berechnung der Schwellenwerte für Zusammenschlüsse im Bereich der 
Banken und der Finanzinstitute sowie beim Verfahren zur Eröffnung
einer Untersuchung wird es technische Anpassungen geben. Schliesslich
wurde der Begriff des marktbeherrschenden Unternehmens präzisiert, um
den Interessen der KMU besser Rechnung zu tragen.
Die Revision des Gesetzes wird die Grundlagen der Bekämpfung von
Wettbewerbsverzerrungen nicht ändern. Kartelle werden in der Schweiz
in Übereinstimmung mit dem Verfassungsartikel auch weiterhin nicht
generell verboten sein. Ziel der Revision ist es, die Effizienz der
wettbewerbsrechtlichen Instrumente und den präventiven Charakter des
Kartellgesetzes zu verbessern.
Presserohstoff und Botschaft
http://www.evd.admin.ch/docs/cartels.zip

Kontakt:

Dr. Eric Scheidegger
Generalsekretariat EVD
Tel. +41 31 322 20 14
Mobile: +41 79 763 84 09

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