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EVD: Flankierende Massnahmen zum freien Personenverkehr

Bern (ots)

In seiner Sitzung vom 22. Oktober 2003 hat der
Bundesrat die im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien 
Personenverkehr vorgesehene tripartite Kommission des Bundes 
eingesetzt und deren Mitglieder gewählt. Präsident der Kommission 
ist Jean-Luc Nordmann, Direktor der Direktion für Arbeit im 
Staatssekretariat für Wirtschaft (seco).
Die flankierenden Massnahmen haben zum Ziel, ein allfälliges 
Lohndumping als Folge der Freizügigkeit im Personenverkehr mit der 
EU zu bekämpfen bzw. zu verhindern. Sie sehen für alle Kantone und 
den Bund die Pflicht vor, eine tripartite Kommission einzusetzen, 
welche sich aus Vertreterinnen und Vertretern der 
Arbeitgeberverbände, der Arbeitnehmerverbände und des Staates 
zusammensetzt. Diese Kommissionen spielen eine zentrale Rolle im 
Rahmen der flankierenden Massnahmen, da ihnen die Aufgabe zufällt, 
die Entwicklung des Arbeitsmarkts zu beobachten, Missbräuche 
festzustellen und gegebenenfalls den politischen Behörden Massnahmen 
vorzuschlagen (erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung eines 
Gesamtarbeitsvertrages oder Erlass eines Normalarbeitsvertrages mit 
verbindlichen Mindestlöhnen für die betreffende Branche). Auf 
Bundesebene übernimmt die tripartite Kommission zudem die wichtige 
Rolle der Koordination.
Die tripartite Kommission des Bundes für die flankierenden 
Massnahmen setzt sich zusammen aus:
4 Vertreterinnen oder Vertretern des Bundes und 2 der Kantone 
6 Vertreterinnen oder Vertretern der Arbeitgeberverbände: 
Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schweizerischer Gewerbeverband, 
Fédération des entreprises romandes, Schweizerischer Bauernverband, 
Schweizerischer Baumeisterverband und Gastrosuisse 
6 Vertreterinnen oder Vertretern der Arbeitnehmerorganisationen: 
Schweizerischer Gewerk-schaftsbund, Travail.suisse, Gewerkschaft Bau 
und Industrie, Gewerkschaft Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen, 
Kaufmännischer Verband Schweiz, Hotel & Gastro Union
Die Auswahl der vertretenen Branchen und Organisationen wurde gemäss 
den Bestimmungen der Verordnung vom 21. Mai 2003 über die in die 
Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 
(Repräsentativität der meistbetroffenen Organisationen und 
Wirtschaftsbranchen) und nach einer Vernehmlassung bei den 
interessierten Kreisen vorgenommen.
Die Ernennung der Mitglieder der tripartiten Kommission des Bundes 
tritt per sofort in Kraft. Bis zum Inkrafttreten der flankierenden 
Massnahmen am 1. Juni 2004, wird die Kommission verschiedene 
Vorbereitungsarbeiten erledigen sowie ein Ausführungsregelement 
erlassen.
Auskünfte:
Daniel Veuve,
seco,
Ressort Arbeitsbeziehungen,
Tel. 031 322 29 31

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