Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Unterstellung der Assistenzärzte in öffentlichen Spitälern unter das Arbeitsgesetz
Bern (ots)
Der Bundesrat hat am 7. April 2004 eine Änderung der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz beschlossen. Damit kann die parlamentarische Initiative Suter Menschliche Arbeitsbedingungen für Assistenzärzte umgesetzt werden, deren Ziel die Unterstellung dieser gesamten Berufsgruppe unter das Arbeitsgesetz war.
Im Dezember 1998 hatte Nationalrat Marc F. Suter eine parlamentarische Initiative mit dem Titel Menschliche Arbeitsbedingungen für Assistenzärzte eingereicht. Er wollte damit die Assistenzärztinnen und -ärzte den Minimalbestimmungen des Arbeitsgesetzes bezüglich Arbeits- und Ruhezeiten unterstellen, weil sie bekanntlich 60 und mehr Stunden pro Woche arbeiten und dies mit der Aussicht auf zunehmende Belastung. Das Parlament verabschiedete die Revision des Arbeitsgesetzes am 22. März 2002, in Kraft tritt sie am 1. Januar 2005.
Die Gesetzesrevision hat zur Folge, dass Assistenzärzte nicht mehr vom persönlichen Geltungsbereich der Vorschriften über die Arbeits- und Ruhezeiten ausgeschlossen sind. Zudem müssen die Vorschriften über das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis - aufgrund derer zahlreiche Assistenzärzte angestellt sind - diesen Minimalvorschriften entsprechen, allerdings nur in den dem Gesetz unterstellten Spitälern und Kliniken. Die Modifikation reichte also nicht aus, um den Willen des Parlaments umzusetzen und alle Assistenzärzte den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes zu unterstellen: zahlreiche Spitäler und Kliniken sind auf Grund ihrer Rechtsform vom Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes ausgeschlossen und ohne entsprechende Änderung der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz hätten Assistenzärzte in solchen Spitälern weiterhin ohne zeitliche Restriktionen eingesetzt werden können.
Deshalb wurde eine Änderung der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz in die Vernehmlassung gegeben, mit dem Ziel, sämtliche Spitäler und Kliniken ungeachtet ihrer Rechtsform den Bestimmungen über Arbeits- und Ruhezeiten zu unterstellen. Allerdings lehnte eine Reihe von Kantonen dieses Vorhaben ab, vor allem mit der Begründung, dass es eine Erhöhung der Gesundheitskosten mit sich bringe. Der Bundesrat hat nun beschlossen, lediglich die Assistenzärzte und nicht das gesamte Personal sämtlicher Spitäler dem Arbeitsgesetz zu unterstellen.
Die Änderung der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz tritt am 1. Januar 2005, zusammen mit der revidierten Fassung des Arbeitsgesetzes gemäss Vorstoss Suter, in Kraft.
seco,Christine Pitteloud, Arbeitnehmerschutz, Tel. 031 322 29 36