Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Bundesrat unterzeichnet das Europäische Tiertransport-Übereinkommen
Bern (ots)
Der Bundesrat hat beschlossen, das Europäische Übereinkommen vom 6. November 2003 über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport zu unterzeichnen und empfiehlt dem Parlament in seiner Botschaft die Ratifikation. Das unter dem Vorsitz der Schweiz ausgehandelte Abkommen verbessert den Tierschutz auf internationalen Transporten. Das Übereinkommen des Europarates ersetzt jenes aus dem Jahr 1968. Es legt die wesentlichen Grundsätze beim Transport von Wirbeltieren fest. So wird eine Ausbildung für Betreuer auf Tiertransporten vorgeschrieben, die Bewilligung der Transporteure im Hinblick auf ihre Identifikation wird geregelt und Vorgaben zur Beschaffenheit und Konstruktion der Transportmittel werden definiert. Das Übereinkommen regelt das Verladen und Ausladen, den Umgang mit Tieren sowie weitere Transportpraktiken. Es ist anwendbar auf den grenzüberschreitenden Transport auf der Schiene, der Strasse sowie auf dem Wasser- und Luftweg. Das Übereinkommen sieht die Erarbeitung von technischen Protokollen vor: Ausdrücklich genannt werden ein Protokoll mit Vorgaben zum Platzangebot (Bodenfläche, Höhe) für die Tiere, und eines, das die Intervalle bestimmt, in denen die Tiere getränkt und gefüttert werden bzw. eine Ruhepause erhalten. Diese Protokolle werden zur Zeit erarbeitet.
Das Übereinkommen ist unter schweizerischem Vorsitz in den Jahren 1996 bis 2002 von den Vertreterinnen und Vertretern der Vertragsstaaten des Europarates, der EU und von Nichtregierungsorganisationen ausgearbeitet worden. Es ist bisher von 13 Staaten unterzeichnet und von zwei Staaten ratifiziert worden. Damit es für die Schweiz in Kraft treten kann, muss es noch vom Parlament genehmigt werden.
Die zugehörige Botschaft des Bundesrates finden Sie unter: www.bvet.admin.ch>Tierschutz>Gesetzgebung.
Auskünfte: Jacques Merminod, Dr. med. vet., Bundesamt für Veterinärwesen, Bereich Recht, Tel. 031 323 85 11