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EVD: Das Wachstumspaket des Bundesrates auf Kurs

Bern (ots)

Der Bundesrat hat am 3. Dezember 2004 vom Bericht der
Interdepartementalen Arbeitsgruppe Wachstum zum Stand der Umsetzung 
des Wachstumspakets Kenntnis genommen: 2004 konnten sechs wichtige 
Massnahmen dem Parlament zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Zwei 
weitere Massnahmen sind noch hängig.
Das vom Bundesrat beschlossene Wachstumspaket enthält eine Reihe von 
konkreten Massnahmen, dank welchen sich das Wirtschaftswachstum der 
Schweiz erhöhen sollte. Der Bericht betont die Wichtigkeit einer 
rechtzeitigen und mit der Zielsetzung des Wachstums konformen 
Umsetzung der Massnahmen im Laufe der jetzigen Legislatur. Der 
Bericht verweist auf die nachteiligen, langfristigen Folgen eines 
schwachen Wachstums angesichts einer alternden Gesellschaft.
Die Interdepartementale Arbeitsgruppe (IDA) beschreibt zunächst 
eingehend die 17 Massnahmen, bevor sie ihrem Mandat gemäss den Stand 
der Umsetzung betrachtet. Sie stellt mit Befriedigung fest, dass 
quasi alle Massnahmen in die richtige Richtung weisen und 
termingerecht umgesetzt werden können. Im Jahr 2004 konnten 
namentlich die folgenden Vorhaben verwirklicht werden:
Botschaft über die Revision des Binnenmarktgesetzes
Botschaften über die Revision des Krankenversicherungsgesetzes
Botschaft zum Stromversorgungsgesetz
Verhandlungen und Botschaft über die Ausweitung der 
Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitgliedländer
Entlastungsprogramm 2004
Botschaften über die Entschädigungen an die Mitglieder der obersten 
Leitungsorgane und zur Neuregelung des Revisionsrechts
Die zwei Ausnahmen betreffen die 5. IVG-Revision, die eine leichte 
Verzögerung um drei Monate erfahren hat, und vor allem die 
Unternehmenssteuerreform II. Diese weist nach einer kontrovers 
ausgegangenen Vernehmlassung eine Verzögerung von sechs Monaten auf. 
Gemäss der IDA Wachstum sollten die Arbeiten an dieser Massnahme so 
schnell als möglich fortgesetzt werden, ohne die ursprünglichen 
Zielsetzungen aus den Augen zu verliefen, nämlich die Verringerung 
der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung verbunden mit fiskalischer 
Neutralität hinsichtlich Rechts- und Finanzierungsform des 
Unternehmens.
Auskünfte:
Aymo Brunetti,
seco,
Leiter Direktion für Wirtschaftspolitik,
Tel. 031 322 21 40 und
Marc Surchat,
seco,
Ressort Wachstum und Wettbewerbspolitik,
Tel. 031 322 21 32

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