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EVD: Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im ersten Halbjahr 2005

Bern (ots)

Im ersten Halbjahr 2005 sind insgesamt 54 Begehren
mehr eingegangen als im zweiten Halbjahr 2004. Dies entspricht 
14'609 Neueingängen gegenüber 14'555 im zweiten Halbjahr 2004. Wird 
als Vergleichsbasis das erste Halbjahr 2004 verwendet, so sind 278 
Begehren weniger eingegangen (in diesem Halbjahr waren 14’887 
Neueingänge zu verzeichnen). In der Berichtsperiode waren somit 
ins-gesamt 22'657 Verfahren hängig, wovon 14'501 bis zum Ende der 
Periode als erledigt abgeschrieben werden konnten. Bei 42.05% der 
erledigten Fällen kam es zu einer EINIGUNG zwischen den Parteien. 
Dies sind 6'097 Fälle gegenüber 6'022 im zweiten Halbjahr 2004. Eine 
Einigung wurde im Einzelnen erreicht hinsichtlich:
1. Halbjahr 2005 2. Halbjahr 2004 1. Halbjahr 2004 
Anfangsmietzins 146 138 159 
Mietzinserhöhungen 770 735 913 
Mietzinssenkungen 328 345 731 
Nebenkosten 606 538 564 
Vertragskündigung 1’948 1’892 2’171 
Mietzinshinterlegung 442 325 416 
andere Gründe 1’857 2’049 2’197
In 3'150 Fällen (Vorsemester 2'856) bzw. 21.72% wurde KEINE EINIGUNG 
erzielt. Es betraf dies insbesondere:
1. Halbjahr 2005 2. Halbjahr 2004 1. Halbjahr 2004 
Anfangsmietzins 93 82 86 
Mietzinserhöhungen 336 260 289 
Mietzinssenkungen 191 207 363 
Nebenkosten 212 183 274 
andere Gründe 2’318 2’124 2’309
In 1’118 Fällen (Vorsemester 1'004) konnte ein ENTSCHEID getroffen 
werden. Dies entspricht 7.71%. Es betraf dies im Einzelnen:
1. Halbjahr 2005 2. Halbjahr 2004 1. Halbjahr 2004 
die Vertragskündigung 835 745 813 
und die Mietzinshinterlegung 283 259 283
4’136 Fälle (Vorsemester 4'202) bzw. 28.52%, wurden ANDERWEITIG 
erledigt, insbesondere:
1. Halbjahr 2005 2. Halbjahr 2004 1. Halbjahr 2004 
durch Nichteintreten oder Rückzug  3’310 3’233 3’997 
durch Überweisung ans Schiedsgericht 151 83 105
8’156 Fälle (Vorsemester 8’030) waren am Ende des ersten Halbjahres 
2005 noch PENDENT.
Auskünfte:
Bundesamt für Wohnungswesen (BWO),
Cipriano Alvarez,
Leiter Bereich Recht,
Tel 032 / 654 91 30

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