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Mehrheit erachtet Armeeleitbild XXI und Leitbild

Bern (ots)

Bevölkerungsschutz als tragfähige Reformgrundlagen
Mehrheit erachtet Armeeleitbild XXI und Leitbild
Bevölkerungsschutz als tragfähige Reformgrundlagen
Das Vernehmlassungsverfahren zur Armeereform XXI und zur Reform des
Bevölkerungsschutzes ist abgeschlossen. Der Chef VBS, Bundesrat
Samuel Schmid, wird dem Bundesrat noch diesen August das weitere
Vorgehen vorschlagen.
Armeeleitbild (ALB) XXI
Das Vernehmlassungsverfahren zur Armeereform XXI (Armeeleitbild
und Revision der Militärgesetzgebung) ist am 31. Juli 2001
abgeschlossen worden. Die eingegangenen Stellungnahmen bejahen
deutlich den Reformbedarf der Armee.
Für die Kantone, die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP), die
Christlichdemokratische Volkspartei (CVP), die Liberale Partei der
Schweiz (LPS), die economiesuisse, den Schweizerischen
Gewerbeverband, die Schweizerische Offiziersgesellschaft (SOG), den
Schweizerischen Unteroffiziersverband, den Schweizerischen
Schützenverband und zahlreiche weitere Organisationen stellt das ALB
XXI grundsätzlich eine tragfähige Grundlage für die Armeereform dar.
Weitgehend unbestritten sind in den entsprechenden Stellungnahmen
die Reduktion der Bestände (120 000 bis 140 000 Aktive, 80 000
Reserve) und des Dienstpflichtalters, die Rückkehr zum 1
Jahres-Rhythmus der Wiederholungskurse, die Möglichkeit des
«Durchdienens» auf freiwilliger Basis, die Schaffung eines Chefs der
Armee, die Beibehaltung der ausserdienstlichen Schiesspflicht und die
Abschaffung der kantonalen Truppen.
Die erwähnten Organisationen verlangen allerdings unterschiedlich
weitreichende Überarbeitungen, Präzisierungen und
Akzentverschiebungen. Nach einer ersten Sichtung der Stellungnahmen
geht es dabei unter anderem um die Themen Bedrohungsanalyse,
Neutralität, Milizsystem, Ausbildungskonzept (v.a. Dauer der
Rekrutenschule) und Ressourcen.
Grundsätzlich ablehnende Stellungnahmen zum ALB XXI sind von der
Sozialdemokratischen Partei (SP), der Schweizerischen Volkspartei
(SVP), den Schweizer Demokraten (SD), der
Eidgenössisch-Demokratischen Union (EDU) und der Aktion für eine
unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) eingegangen.
Für die SP beruht die Planung Armee XXI auf einer verfehlten
Bedrohungsanalyse; sie schlägt ein alternatives Armeemodell mit 15
000 Zeitsoldaten und 45 000 Reservisten vor. Für die SVP entspricht
die Armee XXI der Forderung nach einer leistungsfähigen Milizarmee
zur Verteidigung von Unabhängigkeit und Neutralität nicht oder nur
ungenügend.
Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Bundesrat Samuel Schmid, sieht
die allgemeine Stossrichtung der Armeereform XXI durch die
eingegangenen Stellungnahmen im Grundsatz bestätigt. Gleichzeitig
anerkennt er aufgrund der diversen Forderungen nach Klärungen und
Akzentverschiebungen grundsätzlich einen Bedarf nach Überprüfung des
Vernehmlassungsentwurfs zum Armeeleitbild XXI. Erst die sorgfältige
Detail-Auswertung aller eingegangenen Stellungnahmen wird aber
zeigen, von welcher Tragweite ein Überarbeitungsbedarf am
Armeeleitbild ist, und welchen Einfluss eine Überarbeitung auf den
Projektzeitplan Armee XXI hat.
Leitbild Bevölkerungsschutz
Gesamthaft gesehen wird der inhaltlichen Stossrichtung des
Reformprojekts, wie sie im neuen Bundesgesetz und im Leitbild zum
Bevölkerungsschutz zum Ausdruck kommt, weitestgehend zugestimmt.
Damit werden die politischen Grundsatzentscheide, wie sie bereits mit
den Eckwerten (Leitlinien) im Frühling 2000 mit den Kantonen
vereinbart wurden, bestätigt. Zu erwähnen sind folgende Kernpunkte:
primäre Ausrichtung des Bevölkerungsschutzes auf Katastrophen und
Notlagen; grundsätzliche Zuständigkeit der Kantone für den
Bevölkerungsschutz, damit verbunden angepasste Aufgabenteilung
zwischen Bund und Kantonen sowie Wechsel von der Beitrags- zur
Zuständigkeitsfinanzierung beim Zivilschutz; Konzeption des
Bevölkerungsschutzes als ziviles Verbundsystem der fünf
Partnerorganisationen Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen,
technische Betriebe und Zivilschutz unter einem gemeinsamen zivilen
Koordinations- und Führungsorgan; markante Reduktion der
Personalbestände der Milizorganisationen (Feuerwehr von ca. 160 000
auf ca. 110 000, Zivilschutz von ca. 275 000 auf ca. 105 000);
Beibehaltung der Schutzraumbaupflicht in stark reduzierter Form und
Werterhaltung der inskünftig noch nötigen Schutzanlagen; subsidiäre
Unterstützung durch die Armee. Alle Kantone erklären sich mit dem
neuen Finanzierungsmodus im Zivilschutz einverstanden. Damit tragen
zukünftig die Kantone und der Bund die Kosten gemäss ihren
Zuständigkeiten. Die bisherige Beitragsfinanzierung entfällt. Eine
Mehrheit der Kantone fordert allerdings im Rahmen der Vernehmlassung
einen sogenannten «Sockelbeitrag» des Bundes, z.B. für die
Grundausbildung der Zivilschutzangehörigen. Zu präzisieren sind im
weiteren noch Details wie etwa Fragen zum Wehrpflichtersatz und der
Erwerbsausfallentschädigung. Mehrere Kantone wünschen auf einen
späteren Zeitpunkt hin eine Neukonzeption der Dienstpflichten. Zur
Diskussion wird etwa eine allgemeine Dienstpflicht gestellt, welche
allerdings eine Verfassungsänderung bedingen würde. Die
Sozialdemokratische Partei und der Schweizerische Gewerkschaftsbund
fordern die Abschaffung der Schutzdienstpflicht, ebenso der
Schutzraumbaupflicht.
Der Chef VBS wird dem Bundesrat für beide Projekte noch diesen
August seine Beurteilung unterbreiten und ihm das weitere Vorgehen
vorschlagen.

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