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Caritas Schweiz / Caritas Suisse

Caritas bietet überarbeitete Patientenverfügung und neu einen Vorsorgeauftrag an
Im Alter die Angehörigen durch eigene Vorsorge entlasten

Luzern (ots)

Wer eigenverantwortlich handelt, entlastet die Angehörigen im Ernstfall. Dies motiviert viele Menschen dazu, frühzeitig selbstbestimmt Anweisungen zu treffen für den Fall, dass sie selber nicht mehr dazu in der Lage sind, wichtige Entscheide zu treffen. Caritas bietet seit vielen Jahren eine Patientenverfügung an. Nun hat sie diese neu aufgelegt und ihr Angebot mit dem Vorsorgeauftrag ergänzt. Caritas reagiert damit auf die neuen Bestimmungen im Erwachsenenschutzgesetz, aber auch auf die veränderten Bedürfnisse älterer Menschen.

Mit der Einführung des neuen Erwachsenenschutzgesetzes Anfang 2013 ist die Patientenverfügung rechtsverbindlich geworden. Für Caritas war dies Anlass, ihre auch nach Jahrzehnten auf grosses Interesse stossende Patientenverfügung zu überarbeiten. Gleichzeitig bietet Caritas neu einen Vorsorgeauftrag an. Beide Dokumente tragen bei zu einer klaren Regelung darüber, was mit einer Person geschieht, wenn sie selbst nicht mehr entscheiden kann. Der Vorsorgeauftrag regelt ergänzend zur Patientenverfügung Fragen zu Pflege und Betreuung, zusätzlich aber auch die Vermögenssorge und die Vertretung im Rechtsverkehr mit Behörden und Ämtern.

Viele Bürgerinnen und Bürger wollen selber bestimmen, was mit ihnen geschieht, wenn sie selbst nicht mehr in der Lage sind, zu entscheiden. Sie machen sich heute Gedanken, für die mögliche Hilfsbedürftigkeit von morgen. Aus Rücksichtsnahme, ihren Nahestehenden keine schwerwiegenden Entscheide zumuten zu wollen, werden sie aktiv und füllen Vorsorgedokumente aus. Zudem besteht die berechtigte Angst, die Angehörigen könnten bezüglich verschiedener Handlungsoptionen in Bezug auf den Umgang mit der urteilsunfähigen Person streiten. Zu guter Letzt möchten sie auch vermeiden, dass Entscheidungsträger ein schlechtes Gewissen plagt. Besonders für Paare, die ohne Trauschein zusammen leben, braucht es anerkannte Dokumente, welche die Konkubinatspartnerin oder den -partner als primäre Entscheidungsperson deklarieren. Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag sind gute Instrumente, mit denen man sich gegen eine "Entmündigung" wappnen kann.

Die Vorsorge-Mappe der Caritas

Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag der Caritas sind einzeln erhältlich, können aber auch in einer Vorsorge-Mappe zusammen mit einer Broschüre zur "Regelung der letzten Dinge" sowie einem Testaments-Schreibheft bezogen werden. Caritas reagiert damit auf das grosse Interesse daran, unterschiedliche Fragen zur persönlichen Vorsorge zum gleichen Zeitpunkt zu klären, welches sie im Kontakt mit älteren Menschen immer wieder festgestellt hat.

Caritas beschäftigt sich seit 1988 mit Fragen der letzten Lebensphase. Sie setzt sich dafür ein, dass den Bedürfnisse von Menschen in der dritten und vierten Lebensphase entsprochen werden kann. Daneben engagiert sie sich für eine Verankerung der Palliative Care insbesondere in der Langzeitpflege.

Caritas berät alle Interessierten zu Fragen rund um die letzte Lebensphase kostenlos unter der Telefonnummer 0848 419 419.

Kontakt:

Valeska Beutel
Projektverantwortliche Begleitung in der letzten Lebensphase,
Caritas Schweiz
Tel 076 332 19 98
E-Mail: vbeutel@caritas.ch

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