Caritas Schweiz / Caritas Suisse
Postulatsbericht des Bundesrates "Massnahmen gegen weibliche Genitalverstümmelung".
Weibliche Genitalbeschneidung: Schutz
und Unterstützung für Mädchen und Frauen verbessern
Luzern (ots)
Gemäss Schätzungen sind in der Schweiz rund 22'000 Mädchen und Frauen von einer Genitalbeschneidung bedroht oder betroffen. In dem heute veröffentlichten Postulatsbericht des Bundesrates wird der Frage nachgegangen, mit welchen Massnahmen Mädchen und Frauen besser geschützt werden können. Das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz begrüsst die Stossrichtung des Postulatsberichts. Dem Bericht müssen aber auch Taten folgen, damit gefährdete Mädchen in der Schweiz besser geschützt werden und beschnittene Mädchen und Frauen eine auf ihre Bedürfnisse ausgerichtete Gesundheitsversorgung erhalten.
Der Bericht des Bundesrates ist die Antwort auf ein Postulat von Natalie Rickli aus dem Jahr 2018 (Postulat 18.3551, "Massnahmen gegen Mädchenbeschneidungen"). Dieses beauftragte den Bundesrat, "in einem Bericht aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen Mädchen und Frauen besser vor Genitalverstümmelung geschützt werden können". Das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz begrüsst die Stossrichtung des Berichts und weist in einer Stellungnahme auf wichtige Punkte für besseren Schutz und Unterstützung hin:
Strafrecht allein schützt nicht vor weiblicher Genitalbeschneidung
"Um Mädchen wirksam zu schützen, ist ein gesetzliches Verbot notwendig, aber nicht ausreichend", betont Denise Schwegler von Caritas Schweiz, "es braucht hingegen verschiedene, aufeinander abgestimmte Handlungsansätze." Ein alleiniger Fokus auf das Strafrecht ist nicht zielführend.
Die Prävention und das Wohl des Kindes in den Vordergrund stellen
Damit es gar nicht erst zu einer Straftat kommt, ist Präventionsarbeit in den Migrationsgemeinschaften essenziell. Im Weiteren können zivilrechtliche Kindesschutzmassnahmen präventiv wirken. Dies bedingt jedoch die Sensibilisierung von Fachpersonen bezüglich weiblicher Genitalbeschneidung als eine spezifische Form von Kindeswohlgefährdung.
Aufenthaltsrecht für gefährdete Mädchen
Eine weitere Dimension von Schutz ist es, gefährdeten Mädchen ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz zu gewähren. Diese Perspektive darf nicht ausgeblendet werden. Die Schweiz sollte aufzeigen, wie die Rechtspraxis diesbezüglich aussieht.
Unterstützung für beschnittene Frauen und Mädchen sicherstellen
Der Schutz gefährdeter Mädchen ist zentral. Dabei darf jedoch nicht vergessen gehen, dass in der Schweiz auch zahlreiche bereits beschnittene Frauen und Mädchen leben. Es muss gewährleistet werden, dass diese eine auf ihre Bedürfnisse ausgerichtete Gesundheitsversorgung erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass das Thema in die Lehrpläne der Aus- und Weiterbildungen von Gesundheitsfachpersonen aufgenommen wird.
Mehr Engagement von Seiten Kantone nötig
Nur wenige Kantone engagieren sich aktiv und längerfristig gegen weibliche Genitalbeschneidung. "Um die konkrete Situation von gefährdeten und beschnittenen Mädchen und Frauen zu verbessern, müssen Kantone ihr Engagement gegen weibliche Genitalbeschneidung verstärken, das heisst. konkrete Massnahmen beschliessen und finanzielle Ressourcen sprechen" fordert Marisa Birri von Terre des Femmes Schweiz. Nur so lassen sich Gesundheits-, Beratungs- und Präventionsangebote sicherstellen. Die Kantone wie auch der Bund haben sich mit dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) dazu verpflichtet.
Das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz geht mit dem Bundesrat einig: Um den Schutz sowie die Versorgung von gefährdeten und betroffenen Mädchen und Frauen sicherzustellen, sind vielfältige und differenzierte Handlungsansätze angezeigt. Diese breite Palette an Massnahmen muss aber auch umgesetzt werden. Hierfür ist weiterhin ein nationales Kompetenzzentrum nötig: Das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz hat in den vergangenen Jahren diesbezüglich viel wertvolles Wissen aufgebaut und wesentliche Erfahrungen gemacht, um auch in Zukunft eine tragende Rolle in der Bekämpfung der weiblichen Genitalbeschneidung zu übernehmen.
Weitere Infos: Stellungnahme des Netzwerks gegen Mädchenbeschneidung Schweiz zum Postulatsbericht: www.maedchenbeschneidung.ch/netzwerk
Pressekontakt:
Weitere Auskünfte: Denise Schwegler und Simone Giger, Projektverantwortliche Prävention Mädchenbeschneidungen, Caritas Schweiz, Tel.: 041 419 23 55, E-Mail: dschwegler@caritas.ch; sgiger@caritas.ch Marisa Birri, TERRE DES FEMMES Schweiz, Tel. 031 311 38 79, E-Mail: m_birri@terre-des-femmes.ch
Bei Interesse vermittelt das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz Kontakte für Interviews zu den in der Stellungnahme zu Wort kommenden Fachpersonen (Ärztin, Schlüsselperson aus einer betroffenen Migrationsgemeinschaft).