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Touring Club Schweiz/Suisse/Svizzero - TCS

Weltgesundheitstag der WHO steht im Zeichen der Verkehrssicherheit: TCS unterstützt Kampagne "Gelbes Zebra"

Vernier/ Bern/ Zürich (ots)

Mit der Kampagne "Gelbes Zebra" will
man Fussgänger und Fahrzeuglenker darauf aufmerksam machen, dass an
Fussgängerstreifen mehr Vorsicht geboten ist. Die vom TCS und
Fussverkehr Schweiz zum Weltgesundheitstag vom 07. April 2004
lancierte Verkehrssicherheits-Kampagne bezweckt die Senkung der
Unfälle an Fussgängerstreifen. Dies soll mit der Verbreitung von je
fünf Verhaltensregeln für Fussgänger und Fahrzeuglenker erreicht
werden. Die Regeln wurden in Zusammenarbeit mit Fussverkehr Schweiz,
dem Touring Club Schweiz, der Beratungsstelle für Unfallverhütung
(bfu) und anderen Fachstellen erarbeitet.
Die Tatsache, dass an Fussgängerstreifen der Anteil der Toten und
Schwerverletzten besonders hoch ist, veranlasste die
Trägerorganisationen zur Lancierung einer weitreichenden
Sicherheitskampagne. Sie soll mithelfen, die unbefriedigende
Unfallentwicklung an den Fussgängerstreifen im Interesse der
Verkehrssicherheit dauerhaft zu verbessern.
Unfallgeschehen an Fussgängerstreifen
Folgende Ursachen führen immer wieder zu Verletzten und Toten:
  • Automobilisten verweigern Fussgängern infolge Unaufmerksamkeit oder willentlich den Vortritt,
  • Fussgänger vermögen infolge mangelnder Erfahrung die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs bzw. die Distanz nicht abzuschätzen oder sie verhalten sich riskant, d.h. nicht situationsgerecht,
  • Bestimmte Fussgängerstreifen sind bezüglich Standort, Beleuchtung oder Markierung nicht korrekt ausgebaut.
Das Problem mit dem Handzeichen
1994 wurde das Handzeichen-Obligatorium im Hinblick auf mehr
Sicherheit an Fussgängerstreifen aufgehoben, denn Kinder glaubten
manchmal, dass ein Handzeichen ein Auto zum Stehen bringen könne.
Doch die Zahl der Verunfallten zeigt, dass bis heute immer noch eine
grosse Unsicherheit an Fussgängerstreifen besteht. Zum einen wurde
die Aufhebung des Handzeichen-Obligatoriums von einigen als Verbot
interpretiert, keine Handzeichen mehr geben zu dürfen. Zum anderen
wissen Autolenker nicht, dass Kinder konsequent keine Handzeichen
geben, auch wenn sie die Strasse überqueren wollen. Die "Aktion
Gelbes Zebra" hat sich zum Ziel gesetzt, solche Missverständnisse
zwischen Automobilisten und Fussgängern aus dem Weg zuräumen.
Die Kampagne bezweckt, Fussgänger und Automobilisten darauf
aufmerksam zu machen, dass nur mehr Rücksichtnahme der Stärkeren und
mehr Vorsicht der Schwächeren zu einer Senkung der Unfälle führen
kann. Aus diesem Grund gibt sie fünf Verhaltensempfehlungen an
Fussgänger und Automobilisten ab.
Fünf Verhaltens-Empfehlungen für Fussgänger:
- Den Fussgängerstreifen nie überraschend betreten; wenn nötig
     Sicherheitshalt einschalten
   - Absicht mit klarer Körperhaltung signalisieren
   - Den Fussgängerstreifen nur betreten, wenn dies gefahrlos möglich
     ist
   - Fahrzeuge auf allen Fahrstreifen beachten, auch von rechts 
     kommende
   - Mit Fehlern rechnen, im Zweifelsfalle warten
Fünf Empfehlungen an Automobilisten:
- Auf Fussgänger achten - bremsbereit sein 
   - Fussgängern von rechts wie von links den Vortritt gewähren
   - Bei Kindern, Behinderten und alten Menschen: Immer vollständig
     anhalten
   - Langsame, abbremsende oder anhaltende Fahrzeuge nie überholen
   - Mit Fehlern rechnen; Im Zweifelsfalle bremsen.
Die flächendeckende Kampagne zielt mit Hilfe von Plakaten und
Prospekten auf eine Sensibilisierung aller Verkehrsteilnehmer ab. Sie
soll einen Anreiz schaffen, dass sich sowohl Fussgänger als auch
Automobilisten mit der Komplexität der Verkehrssituation
auseinandersetzen und sie will bewirken, dass Fahrzeuglenker den
Fussgänger-Vortritt besser beachten und Fussgänger die Fahrzeuglenker
nicht zu riskanten Bremsmanövern veranlassen.
Hinweis: Vorsicht Kinder!
Besondere Vorsicht ist bei Kindern geboten. Da Kinder
Geschwindigkeiten und Distanzen schlecht einschätzen, beurteilen sie
das Verkehrsgeschehen oft falsch. Die "Aktion Gelbes Zebra" macht die
Automobilisten darauf aufmerksam, dass Kinder die Strasse erst
überqueren dürfen, wenn alle Fahrzeuge still stehen. Die
Verkehrspolizei lehrt die Kinder, so lange am Fussgängerstreifen zu
warten, bis alle herannahenden Fahrzeuge angehalten haben. Die Regel
heisst: "Warten bis alle Räder still stehen." Wer meint, dass ein
Verlangsamen des Fahrzeuges genüge, verunmöglicht wartenden Kindern
das Überqueren der Strasse.
Hintergrundinformation:
Vortritt am Fussgängerstreifen: Das geltende Recht
VRV Art. 6.1: Vor Fussgängerstreifen ohne Verkehrsregelung muss
der Fahrzeugführer jeden Fussgänger oder Benützer eines
fahrzeugähnlichen Gerätes, der sich bereits auf dem Streifen befindet
oder davor wartet und ersichtlich die Fahrbahn überqueren will, den
Vortritt gewähren. Er muss die Geschwindigkeit rechzeitig mässigen
und nötigenfalls anhalten, damit er dieser Pflicht nachkommen kann.
VRV Art. 47.2: Auf Fussgängerstreifen ohne Verkehrsregelung haben
die Fussgänger den Vortritt, ausser gegenüber der Strassenbahn. Sie
dürfen jedoch vom Vortrittsrecht nicht Gebrauch machen, wenn das
Fahrzeug bereits so nahe ist, das es nicht mehr rechtzeitig anhalten
könnte.

Kontakt:

Stephan Müller
Mediensprecher TCS
Tel. +41/31/380'11'44
Fax +41/31/380'11'46
E-mail: smueller@tcs.ch
Internet: www.tcs.ch

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