Sozialbericht 2004 für den Kanton Zürich Die Anzahl Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger ist weiter gestiegen
(ots)Sozialbericht 2004 für den Kanton Zürich
Die Anzahl Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger ist weiter gestiegen
Im Jahr 2004 mussten im Kanton Zürich 3,8 Prozent der Bevölkerung mit Sozialhilfeleistungen unterstützt werden. Damit hat die Sozialhilfequote innert Jahresfrist um 0,6 Prozentpunkte zugenommen. Junge Erwachsene tragen mit einer Quote von 5 Prozent ein überdurchschnittlich hohes Risiko, von der Sozialhilfe abhängig zu werden. Auffallend ist zudem, dass bei rund einem Fünftel der Sozialhilfefälle die Antrag stellende Person erwerbstätig ist und dass die Zentrumsstädte wesentlich stärker belastet sind. Dies geht aus dem neuen Sozialbericht hervor, der auf der Grundlage der Schweizerischen Sozialhilfestatistik vom Bundesamt für Statistik (BFS) für den Kanton Zürich erstellt wurde. Der Sozialbericht 2004 vermittelt einen umfassenden Überblick über die Leistungen und die Finanzierung der gesamten Sozialen Sicherheit. Detailliert wird auf die Sozialhilfe und die weiteren Bedarfsleistungen (Zusatzleistungen zur AHV/IV, Alimentenbevorschussung, Kleinkinder-Betreuungsbeiträge) eingegangen. Neu sind Auswertungen nach den Raumtypen Stadt Agglomeration ländliche Gemeinden und ein eigenes Kapitel zur Erwerbssituation mit einer Sonderauswertung zum Chancenmodell der Stadt Zürich. Zudem ist ein neues Kapitel dem Themenschwerpunkt der jungen Erwachsenen unter den Sozialhilfebezügern gewidmet. Steigende Ausgaben für Sozialhilfeleistungen Im Kanton Zürich mussten im Jahr 2004 fast 100'000 Personen mit Bedarfsleistungen unterstützt werden. Seit 1990 steigen die Ausgaben und die Fallzahlen stark an. Im Jahr 2004 wurden netto 877 Mio. Franken für Bedarfsleistungen (ohne Gemeindezuschüsse) aufgewendet, davon 341 Mio. Franken für die Sozialhilfe. Grosse Unterschiede zwischen Städten, Agglomerationen und ländlichen Gemeinden Die Sozialhilfequote einer Gemeinde ist stark von deren Lage und Grösse abhängig. Während die Sozialhilfequote in den Städten bei 5,7 Prozent liegt, beträgt sie in den Gemeinden der Agglomerationen 2,8 Prozent und in den ländlichen Gemeinden lediglich 1 Prozent. Überdurchschnittlich oft leben Kinder und Jugendliche in den Städten in Familien, die auf Sozialhilfe angewiesen sind. Ihre Sozialhilfequote liegt bei 10,6 Prozent. Durchschnittlich trägt die Sozialhilfe drei Viertel des Haushaltsbudgets der unterstützten Haushalte. Für die Hälfte der Fälle (51%) muss die Sozialhilfe den gesamten finanziellen Bedarf abdecken. Es handelt sich dabei um Haushalte, die weder über ein Erwerbseinkommen verfügen noch ein Anrecht auf Sozialversicherungsleistungen oder andere Bedarfsleistungen haben. In den Städten sind dies 57 Prozent, im übrigen Kanton rund 42 Prozent. Umgekehrt sind in den ländlichen Gemeinden 20 Prozent der Fälle solche, bei denen die Sozialhilfe weniger als ein Viertel des Lebensbedarfs abdeckt. In den Agglomerationen sind dies 16 Prozent und in den Städten nur 11 Prozent der Fälle. Alleinstehende und Alleinerziehende besonders betroffen Das Risiko der Abhängigkeit von Sozialhilfe hängt stark von der Wohn- und Familiensituation ab. Besonders gefährdet sind Alleinstehende und Alleinerziehende. Demgegenüber liegt das Armutsrisiko bei verheirateten und verwitweten Personen erheblich unter dem Durchschnitt. Ein grosser Risikofaktor, sozialhilfeabhängig zu werden, ist eine mangelhafte oder fehlende berufliche Qualifikation: Das trifft häufig bei ausländischen Staatsangehörigen zu, weshalb diese überdurchschnittlich oft auf Sozialhilfeleistungen angewiesen sind. Immer mehr junge Erwachsene in den Zentren sind auf Sozialhilfe angewiesen Besonders betroffen von der Situation auf dem Arbeitsmarkt sind junge Erwachsene im Alter zwischen 18 und 24 Jahren. Bei dieser Altersgruppe ist seit 2 Jahren eine überdurchschnittliche Zunahme der Fälle zu verzeichnen. Ihre Sozialhilfequote liegt im kantonalen Durchschnitt bei 5 Prozent. Die betroffenen Personen wohnen hauptsächlich in den Zentrumsstädten und sind häufiger weiblichen Geschlechts. Rund die Hälfte der Betroffenen verfügt über keine abgeschlossene Berufsausbildung und ist auch nicht in einer Ausbildung. Erwerbslosigkeit als häufigste Problemursache Die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt, die Verkürzung der Bezugsdauer der Arbeitslosenversicherung (ALV) und die Verlängerung der Mindestbeitragspflicht haben dazu geführt, dass immer mehr Menschen Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen. In gut zwei Dritteln der Fälle wird die Erwerbslosigkeit als Problemursache genannt. Anreizmodell der Stadt Zürich für Sozialhilfebezüger/innen im erwerbsfähigen Alter Die Spezialauswertung des Chancenmodells der Stadt Zürich zeigt, dass Männer und geschiedene Personen in den sozialen und beruflichen Integrationsprogrammen überdurchschnittlich vertreten sind. Mit 27 Prozent der unterstützten Personen im erwerbsfähigen Alter wird eine Gegenleistung im Rahmen der beruflichen und sozialen Integration vereinbart; 11 Prozent erhalten als finanziellen Anreiz für die Erwerbstätigkeit einen Einkommensfreibetrag. Hochbetagte sind oft auf Zusatzleistungen zur AHV angewiesen Die Zusatzleistungen zur AHV sind eine wichtige Ergänzung für die Existenzsicherung von Rentnerinnen und Rentnern. Im Dezember 2004 wurden 22'000 Personen ergänzend zur AHV unterstützt. Das sind 3,8 Prozent mehr als im Vorjahr und 11 Prozent der Personen im Alter ab 65 Jahren. Dank der Zusatzleistungen gehört diese Altersgruppe im Kanton Zürich kaum zu den Personen, die Sozialhilfe beziehen. Die einkommensschwachen AHV-Rentnerinnen und -Rentner leben häufig in den Zentrumsstädten: In der Stadt Zürich ist die Bezügerquote um 4,3 Prozentpunkte höher als im gesamten Kanton und auch in Winterthur liegt sie deutlich drüber. Mit steigendem Alter nimmt die Quote der Bezügerinnen und Bezüger von AHV-Zusatzleistungen deutlich zu. 28,5 Prozent der über 90-Jährigen sind auf Zusatzleistungen angewiesen, Frauen deutlich häufiger als Männer. Viele ältere Rentnerinnen verfügen nicht über eine zweite Säule. Zudem fallen hier die hohen Pflegekosten ins Gewicht. An Personen in Heimen werden fast 3,5-mal so viel Ergänzungsleistungen zur AHV ausgerichtet als an solche im eigenen Haushalt. Stagnierende Zahl von Personen mit Alimentenbevorschussung und Kleinkinder-Betreuungsbeiträgen 5160 Haushalte beziehen im Kanton Zürich Alimentenbevorschussungen für insgesamt 7030 Kinder. 1112 Haushalte mit 3340 Personen werden mit Betreuungsbeiträgen für Kleinkinder unterstützt. Die Fallzahlen liegen leicht höher als im Vorjahr. Die Stadt Winterthur ist bei den Leistungen für Kinder und Familien überdurchschnittlich häufig betroffen. Leistungen und Finanzierung der Sozialen Sicherheit im Kanton Zürich Der grösste Teil der Leistungen der Sozialen Sicherheit sind Sozialversicherungsleistungen. Die Geldleistungen betrugen 2003 im Kanton Zürich bei der AHV 4,5 Mrd. bei der IV 0,78 Mrd. und bei der ALV etwas mehr als 1 Mrd. Franken. Die Sachleistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKPV) kamen auf 2,6 Mrd. und diejenigen der IV auf 0,25 Mrd. Franken zu stehen.1,6 Mrd. Franken wurden für Subventionen (Spitalfinanzierung: 1,3) und 1,25 Mrd. Franken für bedarfsabhängige Sozialleistungen aufgewendet (v.a. Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und Sozialhilfe). Insgesamt rund 3,5 Mrd. Franken wendeten Kanton und Gemeinden im Jahr 2003 für die Soziale Sicherheit auf. Hierbei handelte es sich zu 48 Prozent um Subventionen, zu 31 Prozent um Ausgaben für bedarfsabhängige Sozialleistungen und zu 21 Prozent um Beiträge an die AHV, die IV und die OKPV (Prämienverbilligung).
BUNDESAMT FÜR STATISTIK Pressestelle
Die Schweizerische Sozialhilfestatistik Die Daten für den Sozialbericht Kanton Zürich werden seit 2001 im Rahmen der Schweizerischen Sozialhilfestatistik erhoben. Von den 171 Gemeinden des Kantons gehören 87 zu den Gemeinden der Stichprobe der Sozialhilfestatistik. Dabei handelt es sich um eine geschichtete Gemeindestichprobe. In den Gemeinden der Stichprobe werden alle Sozialhilfedossiers anhand eines einheitlichen Merkmalrasters erfasst. Die Daten aus den Stichprobengemeinden werden mit einem Gewichtungsverfahren für den ganzen Kanton hochgerechnet. Es werden auch die der Sozialhilfe vorgelagerten Bedarfsleistungen erfasst. Im Kanton Zürich sind dies: - Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen des Bundes, Kantonale Beihilfen, Gemeindezuschüsse) - Alimentenbevorschussung - Kleinkinder-Betreuungsbeiträge Während sich die Zusatzleistungen zur AHV/IV nur auf den Monat Dezember beziehen, liegen für alle anderen Leistungen Daten für das ganze Jahr 2004 vor, d.h. es wurden alle Fälle erfasst, welche 2004 eine Geldleistung bezogen haben. Gewisse Auswertungen sind nach den Raumgliederungskategorien Städte, Agglomerationen und ländliche Gemeinden sowie deren Summe (Total) gegliedert. Basis der Raumgliederungen ist die Volkszählung 2000. Als Stadt werden sog. Kernstädte und isolierte Städte bezeichnet. Unter Agglomeration versteht man alle Gemeinden, die sich im Agglomerationsgürtel einer Stadt befinden. Ländliche Gemeinden sind all jene, die weder einer Stadt noch einem Agglomerationsgürtel angehören. Eine wichtige Kennzahl der Sozialhilfestatistik ist die Sozialhilfequote. Diese misst die Zahl der unterstützten Personen als Anteil an der Bevölkerung - gesamthaft oder für spezifische soziodemografische Gruppen. Sie ist ein Indikator für das Risiko der Abhängigkeit von Sozialhilfeleistungen und der Armut. Mit der neuen Sozialhilfestatistik lassen sich die Problemsituation und die Entwicklung in der Sozialhilfe auf einer sachlichen und gesicherten Basis beobachten.
Auskunft: Verena Gerber, Fachstelle Sozialhilfestatistik Zürich und Ostschweiz, Tel.: 044 225 12 24 Robert Fluder, BFS, Sektion Soziale Sicherheit, Tel.: 032 713 65 78 Tom Priester, BFS, Sektion Soziale Sicherheit, Tel.: 032 713 64 75 Neuerscheinung: Sozialbericht Kanton Zürich 2004, Bestellnummer: 542-0400, Preis: 30.--
Pressestelle BFS, Tel.: 032 713 60 13; Fax: 032 713 63 46
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