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Bundesrat revidiert Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs

Bern (ots)

02.11.2005. Der Bundesrat hat an seiner heutigen
Sitzung die Teilrevision der Verordnung über die Einführung des 
freien Personenverkehrs (VEP) beschlossen. Diese Teilrevision 
erfolgt infolge der Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens zwischen 
der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz von 1999 auf die 10 
neuen EU-Mitgliedstaaten.
Die VEP gilt ab dem Inkrafttreten der Ausdehnung des 
Freizügigkeitsabkommens (mittels Protokoll zum 
Freizügigkeitsabkommen) grundsätzlich auch für die Staatsangehörigen 
der zehn neuen EU-Mitgliedstaaten. Die Übergangsregelung für die 
Angehörigen der neuen EU-Mitgliedstaaten, mit Ausnahme von Malta und 
Zypern, unterscheidet sich vom geltenden Übergangsregime für die 
Angehörigen der alten EU-Mitgliedstaaten, der EFTA sowie von Malta 
und Zypern in Bezug auf Inhalt und Dauer. Aus diesem Grund muss die 
VEP revidiert werden.
Diese Verordnungsänderung tritt parallel zum Protokoll zum 
Freizügigkeitsabkommen sowie den verstärkten flankierenden 
Massnahmen – unter Vorbehalt der rechtzeitigen Ratifizierung durch 
den EU-Ministerrat – am 1. Januar 2006 in Kraft.
Weitere Auskünfte:
Brigitte Hauser-Süess, Information & Kommunikation BFM, 
Tel. 031 / 325 93 50

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