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Information an Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen im Fürstentum Liechtenstein

Vaduz (ots)

Eine Mitteilung des Ausländer- und Passamtes
Aufgrund der seit dem 1. Juni 2000 gültigen
Personenverkehrsverordnung vom 16. Mai 2000 (PVO, LGBl. 2000 Nr. 99)
bittet das Ausländer- und Passamt um Kenntnisnahme und Einhaltung
folgender Hinweise:
1. Im Verkehr mit dem Ausländer- und Passamt sind stets die
gültigen amtlichen Formulare zu verwenden, die auf Wunsch auch
zugestellt werden. Die Bearbeitungsfrist von bis zu vier Wochen für
ein Gesuch kann in der Regel eingehalten werden, wenn das Formular
vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt wurde und alle
erforderlichen Unterlagen dem Gesuch beiliegen.
2. Das Gesuch muss die Unterschrift des Gesuchstellers oder der
Gesuchstellerin enthalten.
3. Personen mit Kurzaufenthaltsbewilligung (L) müssen spätestens
mit Ablauf der Bewilligung ausreisen. Die Abmeldung muss spätestens
acht Tage vor dem Ausreisetermin bei der zuständigen
Einwohnerkontrolle erfolgen. Der Ausländerausweis ist bei der
Abmeldung abzugeben.
4. Ausnahmsweise kann vier Wochen vor Ablauf der Bewilligung
einmalig um Verlängerung für maxmimal sechs Monate angesucht werden,
sofern dies aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist und die
Notwendigkeit der Verlängerung wegen unbeeinflussbaren Umständen
(z.B. Krankheit der bewilligten Person) nachgewiesen wird, um die von
ihr begonnene Tätigkeit zu beenden.
5. Sofern eine Person mit Kurzaufenthaltsbewilligung (L) im
Gastgewerbe, Baugewerbe oder als Pfleger/Pflergerin tätig ist, kann
spätestens vier Wochen vor Ablauf der Bewilligung um Verlängerung
angesucht werden, sofern die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit
einem neuen befristeten Arbeitsvertrag im Gastgewerbe, Baugewerbe
oder als Pfleger/Pflegerin nachgewiesen wird.
ots  Originaltext: pafl
Internet: www.newsaktuell.ch

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236 67 22, Fax +423/236 64 60,
Ressort: Präsidium/Regierungschef Otmar Hasler
Sachbearbeitung: Ausläner- und Passamt (+423/236 61 44)
Nr. 199

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